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Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungstraining !

Verfasst: 10.07.2006 19:56
von nervi
Hi,

habe noch mal ein Problem, ich glaube ich verstehe was nicht richtig:

Ich begann heute ein einwöchiges Bewerbungstraining, Fahrtkostenerstattung wird zugesagt.
Ich lese das so: bei Pendelfahrten zur Maßnahme, werden 0,36 € (über 10 km 0,40 €) pro km erstattet. Bei dem Bewerbungstraining wurden die Zettel für die Erstattung eingesammelt, und am Tagesende in bar ausgezahlt. So weit, so gut ! Als Erstes fehlt 1 km (die berechnen die km aus, nicht man selber) pro Strecke, und als Zweites bekamen wir alle nur die "Einfache Fahrt" bezahlt für die Woche.

Ist das richtig so ? Das sind dann also 5 Fahrten die bezahlt werden, wie bezahlt man die anderen 5 Fahrten ?
Wir haben schon 6 Wochen ohne Geld auf die Überweisung des Regelsatzes gewartet (Gott erhalte Freunde und Verwante), warten seit 01.05. noch auf den "Mehrbedarf bei besonderer Ernährung wegen Krankheit "(für 2 Pers.) der immer noch geprüft wird obwohl wir immer diese Ernährung haben müssen (ärztlich bescheinigt), werde zu dem Bewerbungstraining verpflichtet, und muss dann noch die Hälfte zum Fahrgeld dazu zahlen ???

Ich komme hier langsam an meine Verständnisgrenze !!! Wenn ich dann Freitag nicht mehr dahin gehe, weil kein Fahrgeld mehr da ist, bekomme ich Geld abgezogen ? :(

Und ich bin ja nicht die Einzigste der es so geht !!!
Wer kann mir mehr sagen ?
War das bei Euch auch so ?
Was habt Ihr gemacht ?
:?:
Danke

Verfasst: 10.07.2006 21:45
von AK1503
hallo

also bei mir war das so, mir wurden immer (hab 2 solche kurse gemacht)
die wochen bez. monatskarten bezahlt. weiß nicht fährst du mit bus oder auto????
Auf jedenfal mußt du vom amt ein formular bekommen was du ausfüllen must.
Falls du mit dem auto fährst zählt die entfernung aber nicht oneway.


ich hoffe das hilft dir etwas

liebe grüße

Verfasst: 11.07.2006 05:41
von nervi
Hi AK1503,

danke für Deine Antwort.
Bei uns wurde gesagt (steht auch auf unserem schreiben drauf) das es immer nach km bezahlt wird, unabhängig davon wie man dort hin kommt. Daher kann das Geld für die Fahrten ja nicht reichen, denn wie man weis, sind die öff.Verkehrsmittel nicht gerade preiswert. Die zucken nur mit den Schultern. Würde gerne anrufen und fragen, aber bis ich zuhause bin, ist schon keiner mehr bei der Hotline (bis 17 h zu erreichen), da muss ich wohl bis Donnerstag warten.

Verfasst: 11.07.2006 21:17
von nervi
Nochmal hallo,

danke für Eure Antworten. Ich habe heute mit der Arge gesprochen, die sagen es gibt immer nur die km Entfernung einer Strecke x 0,36 € (bis 10 km) !
Habe gefragt ob ich zur Klärung für Nachmittags einen Termin haben könnte, weil ich doch bis 15:30 h das Bewerbungstrainig habe, geht aber nicht, müsste Vormittags dahin, das wiederum geht nicht wegen dem Trainig ! :?: :?
Hat jemand evtl. einen Paragrafen oder offiziellen Text für mich, damit ich den nächste Woche mit dahin nehmen kann um das zu klären ?

Nochmals danke !!!

Verfasst: 12.07.2006 06:41
von Azze
Termine bei der ARGE haben vor allen anderen Maßnahmen vorrang. Du kannst aber mal dort anrufen , denen die Sachlage erklären und um einen anderen Termin bitten. Allerdings wirst du dann dort vermutlich das selbe hören wie ich im ersten Satz schrieb.

Verfasst: 18.07.2006 23:13
von nervi
Hi,

war heute bei der Arge !
Also generell gibt es nur noch eine Strecke bezahlt ! Egal ob man mit Bus, Bahn oder Auto fährt !!!
In Anlehnung an die Einkommensteuer (???) gibt es einfache Strecke (also nur eine Fahrt täglich) bis 10 km 0,36 EUR pro km, und ab dem 11. km gibt es 0,40 EUR pro km !!!

Bin mal gespannt wie es ab Jan.2007 wird, ab da will ja unsere Regierung im Einkommenssteuergesetz die Fahrtkosten ganz abschaffen !!! Also dann auch bei Maßnahmen der Arge ? Wird ja dann wohl so sein !!!??? :evil:

Da ich noch immer nicht alles Geld (seit Mai warte ich auf Mehrbedarf) von der Arde habe, wird es immer enger, m u s s t e an der Mäßnahme teilnehmen, aber wo das Geld für das Rest Fahrgeld herkommt ist denen schnuppe !!! Problem bekannt !!! heist es !!! Bei der Maßnahme sind 2 die letzten beiden Tage krank geworden, wußten nicht wo sie das Fahrgeld hernehmen sollten !
:(

Verfasst: 20.07.2006 00:06
von Gast
Auf zum Sozialgericht, nicht lange mit den SB`s rumsabbeln.

Grundsätzlich zahlt die Arge alles, was sie verlangt, was nicht durch den Regelsatz gedeckt ist. Für Fahrgeld ist so um und bei 18,- € im Regelsatz enthalten.
Das ist aber zur Teilhabe am sozialen Leben und für die Stellensuche gedacht.

Seid doch bitte nicht immer "alle" so "obrigkeitshörig" und wehrt Euch!

Verfasst: 20.07.2006 10:43
von nervi
Wünsche einen schönen Tag Herr Hagelstein,

bin weis Gott eine Kämpfernatur, Aufgeben ist nicht mein Ding.
Aber solange ich denen nichts eindeutiges schriftlichen vorlegen kann, muss ich mich (auch die Anderen unseres Kurses) doch erst mal die Aussage hinnehmen.
Leider finde ich im Netz nichts eindeutiges wo "Hin-und Rückfahrt" erwähnt ist, ich finde immer nur wo von der Fahrgelderstattung allgemnein die Rede ist.
Vielleicht haben Sie ja einen Tip für mich wo ich es den eindeutigen Text runterziehen kann ?!

Übrigens soll ich warscheinlich ab August einen 1 € Job bekommen, meine Sachbearbeiterin sagte mir, dabei würde das mit dem FAhrgeld genauso gehandhabt. Dann spätestens werde ich mich verweigern, oder die zahlen das komplette Fahrgeld, mal sehen was dann passiert !

Verfasst: 20.07.2006 13:54
von keine
Dass da nur die Hinfahrt bezahlt wird, wegen der Einkommensteuer kann ich nicht nachvollziehn. Ein Arbeitsloser kann doch bei der Einkommenssteuer gar nichts rausholen. Wo nichts einbezahlt wird, kriegt man auch nix raus. Dagegen solltest du dich wehren. Das kann bei einer Maßnahme wie Bewerbungstrainig gar nicht richtig sein. Bei Fahrtkosten zu einer Arbeitsstelle wär das was anderes, weil man dann auch Steuern zahlt. Nicht aber bei einer Maßnahme.

Verfasst: 20.07.2006 15:05
von Azze
Ich hatte mich zuerst auch geärgert das bei meiner Maßnahme nur der Hinweg bezahlt wurde. Aber dann hab ich mir das mal durchgerechnet und finde es eigentlich vollkommen ok.

Meine Rechnung z.B. :

10km zur Maßnahme (einfache Fahrt) = 10*0,36€ = 3,60€

Für 3,60€ kann man bei aktuellem Preis für nen Liter normal Bezin (1,40€) ca 2,5 Liter tanken. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von meinem Auto (7,5l) sind das ca 30km die ich damit fahren kann. Also hab ich damit meine Hin und Rückfahrt drin , plus noch 10km über. Von daher find ich das eigentlich ok so.

Wenn ich allerdings mit der Bahn fahren müsste kostet mich hin und Rückweg 4€ und das Fahrgeld wär zu wenig. Dann würd ich aber auch eher das Rad nehmen, das kost nix.

Verfasst: 20.07.2006 20:55
von Boymeetslove23
hi darf ich mal fragen im welchen bundesland du wohnst also ich hatte eine Maßnahme 4 wochen lang habe nur die einfache fahrt bekommen und zwar 0,20€ je kilometer 32,00€ zm schluss des lehrganges erst

Verfasst: 21.07.2006 00:55
von Gast
Liebe MitleserInnen,

nicht immer vom Tausendstel ins Millionstel kommen.

Einfach mal in die Regelsatzverordnung schauen, dem SB mitteilen, seine Reaktion abwarten und dann evtl. ab zum Sozialgericht.

Deren Aufgabe ist es, den Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen der Behörden zu schützen. Die sind für UNS da.

Vor dem Sozialgericht klagen WIR den STAAT an.

Natürlich sind auch RichterInnen nur MenschInnen, und regional werden auch unterschiedliche Urteile gefällt.

Nur, WAS haben wir zu verlieren?

Verfasst: 21.07.2006 09:36
von Azze
Ich wohne in NRW . Für meine Maßnahme wurde bis 10km die 0,36€ gezahlt ab dem 11km dann 0,40€. Wie das bei anderen Bundesländern geregelt wird weiß ich leider nicht.

Verfasst: 21.07.2006 12:18
von nervi
Hallo Azze,

wir sind auch NRW/Ruhrpott.
Klar wenn Du mit dem Auto fährst, kommt es hin, wie Du schon sagtest mit den öffentlichen nicht !!!
Fahrrad habe ich keins, und könnte wegen den Krankheiten auch keins fahren.

Also bleint es für mich bei: zu wenig!

Verfasst: 21.07.2006 19:16
von Azze
kommt auf die Entfernung an ! Wenn die Bildungsstätte jetzt 11km entfernt wäre dann reichts auch für die Öffentlichen. Dann sinds 10*0,36+1*0,40=4€ Das reicht für hin und Rück mit Bus und Bahn. Wenns noch weiter entfernt ist dann sowieso. Aber hast recht Nervi , könnt ruhig mehr sein :)

Verfasst: 21.07.2006 22:27
von nervi
genau das ist es !

bei mir sind es nach meiner Rechnung 10,6 km (routenplaner m&g), die Schulungsleitung sagte nach Falk Routenplaner sind es 9,8 km (stimmt habe ich kontroliert), und es werden nur volle km abgerechnet, also 9 km ! Sind 3,24 EUR am Tag !