Ablehnung Antrag nach §23 SGB II bei 2. Schwangerschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Candy1999
Beiträge: 2
Registriert: 10.07.2006 13:32

Ablehnung Antrag nach §23 SGB II bei 2. Schwangerschaft

Beitrag von Candy1999 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem und zwar hatte ich im Mai einen Antrag bei meiner zuständigen Bearbeiterin gestellt auf einmalige Beihilfen zur Grundausstattung von Babybekleidung einschließlich Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung für die Geburt meines 2. Kindes (§23 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 SGB II).

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, daß sich diese Beihilfen nur auf die Geburt des 1. Kindes beziehen würden, nicht auf weitere Geburten. Desweiteren wäre davon auszugehen, daß Bekleidung und Möbel noch vorhanden sind und weiter verwendet werden können (1 tes Kind 7 1/2 Jahre alt)

Fakt ist (im Antrag angegeben) das ich keinerlei Gegenstände mehr vorhanden sind und mir die alte Umstandsbekleidung sowieo nicht mehr passen würde (1. Schwangerschaft Kleidergröße 40, Kleidergröße vor der 2 ten Schwangerschaft 46)
Ich brauch dringend Euren Rat...ist die Ablehnung wirklich rechtens ist ?


MfG Candy
Zuletzt geändert von Candy1999 am 10.07.2006 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

also, wenn da 7,5 Jahre zwischen sind und deine Größe sich auch verändert hat, finde ich es echt unmöglich, das die Beihilfe gestrichen sein soll. Aber davon mal ab, frag doch mal bei der Caritas oder Kirchengemeinde überhaupt, meist bekommt man dort ebenfalls einen Zuschuß für Schwangerschaft. Dort habe ich bei allen 3 Schwangerschaften (je 20 und 16 Monate auseinander) was bekommen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Legen Sie sofort Widerspruch ein gegen den Bescheid mit der Begründung, die Sie uns hier genannt haben.

Da Sie ja wohl kaum Zeit haben, solange zu warten, bis jemand den Widerspruch bearbeitet, können Sie zeitgleich eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen. Das kostet nichts und beschleunigt das Ganze. Das teilen Sie schon im Widerspruch mit, hilft manchmal auch, den Sachbearbeiter auf den richtigen Weg zurückzuführen.

Der Tipp mit der Caritas(oder Diakonie) ist gut, die beantragen zweckbestimmte Stiftungsgelder, die nicht angerechnet werden dürfen.
Candy1999
Beiträge: 2
Registriert: 10.07.2006 13:32

Beitrag von Candy1999 »

Danke :D
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem, daß allerdings besser gelöst wurde. Ich habe 14 Monate nach meinem 1. Kind noch ein zweites bekommen und mir wurde neben dem Mehrbedarf ab der 13. Woche auch die Grundaustattung bewilligt, allerdings nur zu einem Teil, mit eben diesem Hinweis auf noch vorhandene Sachen. Hier sind aber nur 14 Monate seit Geburt vergangen, wir hatten also tatsächlich noch einiges da. Allerdings sowas wie Bett etc. braucht man ja nun wirklich ein zweites Mal, oder?

Vielleicht hilft die Info!

Gruß
Earl
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