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ABSCHIED VON HARTZ

Verfasst: 09.07.2006 18:08
von karfunkel

Hallo ihr!
:lol:
Ich versuche mich an dem Gedanken,versuchen zu wollen mich ohne ALG2 durchs Leben zu schlagen (weil mich das echt fertig macht und Ärger am laufenden Band verursacht...dürfte ja nichts Neues sein...).
Gesetzt dem Fall ich finde demnächst was geignetes zum Geldverdienen (was dann auch nix mit meinem Beruf zu tun hat, aber lassen wir das...)
- wie isn das, wenn man sich bei den netten Menschen vom arbeitsamt abmelden will?
Wollen die irgendwelche Nachweise woher man zukünftig seine Moneten beziehen will?
Am Ende sogar nochmal Kontoasuzüge? :?:
Und: mal angenommen, ich hätte ab August einen Job. Würde also erst im August anfangen zu arbeiten.

Bekomme ich dann für den August noch ALG2?

Weil:verdient hab ich dann ja noch nix und leben muss im August ja auch noch wovon. Unabhängig bin ich quais erst ab September. Also, das wär jetzt meine Logik...die is aber leider von der meiner sachbearbeiter oft entsetzlich weit entfernt...
Falls es für August dann also kein ALG2 mehr gibt, was dann? Wie soll man das machen?

Ich würd mich sehr über Antworten freuen! :D
(und dies war sicher noch nciht meine letzte Frage...)

Liebe Grüsse!

karfunkel
:?:

Verfasst: 09.07.2006 20:06
von carolinchen
oh darauf habe ich jetzt auch keine antworten *g...von was willste denn leben wenn du dich abmeldest beim amt?

wenn du eine arbeit annimmst is das ja selbstverständlich das du vom amt wegbist....aberw enn nicht frage ich mich echt von was du leben willst?

l.g.

Verfasst: 09.07.2006 20:58
von karfunkel
Hallo Carolinchen!

Ja ne Arbeit werd ich klar annehmen, aber eben keinen Vollzeitjob in meinem gelernten Beruf sondern eher nen "Job".
Und meine Fragestellung bleibt dieselbe, wovon auch immer ich dann zu leben gedenke. :wink:


Grüße!
karfunkel

Verfasst: 09.07.2006 22:31
von submarin
Zur Frage der Hilfe im August lässt sich klar sagen, dass Einkommen erst im Zuflussmonat angerechnet werden darf.
Also, wenn das Einkommen für August erst im September überwiesen wird, haben Sie Anspruch auf AlgII für August. Und das nicht als Darlehnen oder sowas, wie anscheinend gerne mal fälschlicherweise Betroffenen von der Behörde mitgeteilt wird.

Verfasst: 10.07.2006 16:10
von karfunkel
Hallo grottenholm!

Danke für Ihre Antwort!

Kann man das denn irgendwo nachlesen, gibts da einen Paragraphen o.ä.?

Meine guten Job-Center-Zuständigen sind nämlich etwas schwierig.
Ich kämpfe gerade darum, dass ich den 100EUR Freibetrag erhalte...anstrengend....Also vermute ich, dass sie mir das "August-Geld" auch nicht ohne weiteres bewilligen...
Lg, karfunkel

Verfasst: 10.07.2006 23:31
von submarin
Das steht nicht im Gesetz, ist aber gängige Praxis (nehme mal an aufgrund von Durchführungsrichtlinien?), solange sich Sachbearbeiter an ihre Vorgaben halten. Wenn diese das nicht einsehen, Widerspruch einlegen, dem muss stattgegeben werden.

Dr-esch.de:
Grundsatz: Das Zuflussprinzip
Bei der Berechnung des ALG II gilt das "Zuflussprinzip": Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Einnahmen z.B. aus einer Nebentätigkeit handelt oder um Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

Beispiel: A bezieht ALG II. Zwischen dem 1.2. und 31.3.05 ist er befristet beschäftigt. Danach ist er wieder arbeitslos, ohne Anspruch auf ALG I zu haben. Scheidet A am 31.3.05 aus dem Arbeitsverhältnis aus und wird sein Lohn Anfang April bezahlt, ist diese Zahlung als Einkommen im April zu berücksichtigen. Das Februar-Gehalt fand bei Zahlung im März Berücksichtigung. Im Februar hatte A demnach kein Einkommen.

Es ist zu empfehlen, den Antrag auf ALG II trotz des Beginns eines Arbeitsverhältnisses mindestens für den Monat der Arbeitsaufnahme aufrecht zu erhalten. Zahlt der Arbeitgeber erst im Folgemonat das Gehalt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf ALG II im Monat der Arbeitsaufnahme.

Abmelden?

Verfasst: 14.07.2006 22:17
von Hermann Reich-Förster
Wozu abmelden? Die Bewilligungen laufen doch sowieso immer nur für ein halbes Jahr. Also einfach auslaufen lassen.

Verfasst: 15.07.2006 16:21
von karfunkel
Ja, im Grunde haben Sie (leider) recht, das Einfachste ist wohl auslaufen lassen...
Hierzu dann auch nochmal ne Frage, im Grunde eine Ähnliche:
ich bekomme ALG2 bis 31.8.
Das Geld, was mir durch Minijob im August zufließt (also im Juli verdient wurde), muss ich das dann nachträglich, also im September auch noch angeben?
Und: was ist mit Verdienst, der mir im September zufließt den ich im August verdinet habe? Greift hier auch das "Zuflussprinzip", heisst, dass ich das dann NICHT zurückzahlen muss?
Wie lange ist man verpflichtet. Kontoauszüge einsehen zu lassen?

Herzlichen dank für Antworten! :)
verwirrte Grüsse, k.

September

Verfasst: 22.07.2006 21:13
von Hermann Reich-Förster
Wenn die Bezugsdauer sowieso am 31.8. endet, brauchst Du im September auch nichts mehr angeben. So seh' ich das. Weil Sanktionen Dich dann nicht mehr treffen können, weil Du dann ja gar keine Stütze bekommst.

Verfasst: 25.07.2006 11:38
von karfunkel
Ja schön wär das, aber was Sanktionen betrifft sind se ja äusserst kreativ.
Kreativ sowieso, wenn ich mir allein schon diese Berechnungsbögen anschaue.
Ich blick nicht mehr durch.
Wenn ich 110Euro dazuverdinet habe, wieso ziehen sie mir dann genausoviel ab? Bzw. rechnen es an.Was ist mit dem Freibetrag?
Ich hatte ihnen deswegen geschrieben und bekam eine leicht pampige Antwort, das wäre schon alles in Ordnung so.
Verwirrte Grüsse!
f.