huhu
Verfasst: 08.07.2006 11:04
liebe julija
selbst wenn sie nur acht von 12 bewerbungen vorgelegt hat ,sage ihr sie soll das nicht dulden diese sperrung ,sie kann widerspruch einlegen und das sollte sie auch in ihrem falle,
denn die sachbearbeiterin ist von sich ausgegangen und hat ihr diese frist gestellt,niemand kann einen vorschreiben wieviele bewebubgen es exakt sein sollen ,die bemühung um arbeit reicht doch schon aus und sie hat sich doch bemüht...mit ihren a´cht bewerbungen...
Widerspruch einlegen ist der beste Weg und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ist es noch besser
mfg carolinchen
selbst wenn sie nur acht von 12 bewerbungen vorgelegt hat ,sage ihr sie soll das nicht dulden diese sperrung ,sie kann widerspruch einlegen und das sollte sie auch in ihrem falle,
denn die sachbearbeiterin ist von sich ausgegangen und hat ihr diese frist gestellt,niemand kann einen vorschreiben wieviele bewebubgen es exakt sein sollen ,die bemühung um arbeit reicht doch schon aus und sie hat sich doch bemüht...mit ihren a´cht bewerbungen...
Widerspruch einlegen ist der beste Weg und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ist es noch besser
mfg carolinchen