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widerpruch

Verfasst: 08.07.2006 10:42
von carolinchen
folgendes schreiben vom amt:

mit ihrem schreiben vom 05.07.2006 haben sie die nochmalige überprüfung meines o.g. bescheides beantragt.

soweit sich im einzelfall ergibt,dass bei erlass eines verwaltungsaktes das recht unrichtig angewandt oder von einem sachverhalt ausgegangen worden ist,der sich als unrichtig erweist,und soweit deshalb sozialleistungen zu unrecht erbracht worden sind ,ist der verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist ,mit wirkung für die vergangenheit zurückzunehmen.

meine überprüfung jedoch hat ergeben,dass der bescheid nicht zu beanstanden ist.da weder das recht unrichtig angewandt noch von einem falschen sachverhalt ausgegangen worden ist,muss es bei meiner entscheidung bleiben.

gegen diesen bescheid können sie innerhalb eines monats nach bekanntgabe widerspruch erheben.
der widerspruch ist schriftlich oder zur niederschrift bei der oben genannten stelle einzulegen.


nun kurz zum sachverhalt ich hatte mit meinem cousen eine beziehung oder affäre wie auch immer ,hatte es angegeben so beim amt und wir zählten als eheähnliche gemeinschaft,nun bin ich aber nicht mehr mit ihm zusammen und wir führen eine wohngemeinschaft.

dies hatte ich so dort geschildert ,und nun kam dieses schreiben.werde daraus nicht richtig schlau.
widerspruch habe ich sofort eingelegt,ich hoffe jemand hat einen guten rat für mich oder was er aus dem schreiben hier entnimmt.

mfg carolinchen

Bitte den Beitrag nicht Löschen !!! Die Sache ist geklärt !!!bezügl. carolinchen ;)

Verfasst: 08.07.2006 16:32
von carolinchen
wow so viel hilfe hier ,wow ,hätte ich ja nicht gedacht *gg :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 08.07.2006 16:35
von Anna
nu mal halblang, es ist Wochenende, schönes Wetter und dazu noch Ferien, das da nicht sofort Antwort kommt, ist doch logisch. Und jeder weis ja auch nicht über bestimmte Fälle bescheid und kann dir helfen. Ich weis da zumindest keine Antwort drauf

Verfasst: 08.07.2006 19:56
von Melinde
Hallo carolinchen
Den Bescheid verstehe ich so, das die Ablehnug damit begründet ist das Du mit Deinem Cousin nicht in einer Wohngemeinschaft lebst. Es wird davon ausgegangen das die Lebensgemeinschaft nicht von euch aufgehoben wurde sondern weiterbesteht.
Ihr werdet weiterhin als eheähnliche Gemeinschaft angesehen obwohl Du die Veränderung schon gemeldet hast.
Dein Widerspruch ist richtig, berate Dich mit einem Anwalt weil der Gang zum Sozialgericht wahrscheinlich notwendig wird.
Wünsche Dir viel Erfolg
Gruß

Verfasst: 08.07.2006 20:34
von carolinchen
hallo melinde

vielen dank für deine korrekte antwort,
aber wie kanne s sein das sie davon ausgehen,wenn sie es nichteinmal überprüfen?

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und die werde ich einschalten wenn es nötig ist ....denn es kann ja nicht sein ,das man einfach davon ausgeht wenn es nicht so ist ...

vielen dank für deine antwort :D

Verfasst: 08.07.2006 21:35
von Melinde
Hallo carolinchen :)
Es wird einfach angenommen das es so ist wie sie es sehen und man muss dann selber schauen wie man diese Vermutung entkräftet. :cry:
Kontrolliert und selber nachgeschaut wird von Behörden eher dann, wenn mit Veränderungsmeldungen Mehrausgaben verbunden sind die man vermeiden will.
In eurem Fall würde mehr Geld zu zahlen sein und da spart man sich einfach einen Besuch.
Als ihr eure Anträge gestellt habt und noch ein Paar ward ist das sicher nicht hinterfragt worden.
Soweit ich weiß wurde mit den Gesetzesänderungen auch beschlossen, das ein Nachweis nicht mehr vom Amt erbracht werden muss sondern vom Antragsteller. Weiß aber nicht ob das schon gilt oder erst noch kommt.
Also Viel Erfolg :)
Gruß

Verfasst: 08.07.2006 22:32
von Gast
Melinde hat geschrieben: Soweit ich weiß wurde mit den Gesetzesänderungen auch beschlossen, das ein Nachweis nicht mehr vom Amt erbracht werden muss sondern vom Antragsteller. Weiß aber nicht ob das schon gilt oder erst noch kommt.
Wenn der Hr. Bundespräsident auch dieses verfassungswidrige Regelwerk unterschreibt, tritt es am 01.08.06 in Kraft.

Verfasst: 09.07.2006 08:24
von Melinde
Hallo Ralf
Wenn der Widerspruch vor Inkrafttreten gestellt ist muß doch nach derzeitiger Regelung entschieden werden. Oder ?
Gruß

Verfasst: 09.07.2006 11:05
von carolinchen
hallo melinde

ja das habe ich mir beinahe so gedacht,dennn als wir ein paar waren wurde ohne wenn und aber gleich alles berechnet und es ging von einen tag auf den anderen mit der bearbeitung....

nunja ich kann vorweisen das wir kein gemeinsames konto noch kinder haben ,das wir nicht aus einen topf wirtschaften ...und so weiter dies müsste doch beweis genug sein oder?

ich lass mich überraschen ,abner aufgeben werde ich nicht,

melinde muss man dann auch mit jeder neuen veränderung einen neuen antrag stellen?


vielen dank für deine lieben zeilen

l.g. :D

Verfasst: 09.07.2006 13:29
von Melinde
Hallo carolinchen
Wenn sich was verändert muss kein neuer Antrag gestellt werden. Es reicht eine Veränderungsmitteilung.
Formular dazu dazu gibt es hier:

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... eilung.pdf

Für Widersprüche hier:
(individuell veränderbare Vordrucke)

http://www.erwerbslosenforum.de/widerspruch/w_bg.doc
http://www.erwerbslosenforum.de/widersp ... hnlich.doc

Gruß
Melinde

Verfasst: 09.07.2006 17:26
von carolinchen
oh vielen dank melinde ,aber ich mache die widersprüche oder ähnliches immer formlos ,aber demnächst wenn mal was sein sollte werde ich sie mir ausdrucken unter deinen links ...vielen dank :D

ohje und genau dasselbes agte mir auch mal jemand vom amt das eine veränderungsmitteilung reicht ,und die vom amt hatten das mal so hingedreht das ich einen neuen antrag hätte stellen müssen ,na toll kann ich da nur sagen ,da habe ich mich nämlich gewundert ,das meine bearbeitung mal solange dauerte....oder garnicht in meinem falle da hatte ich damals widerspruch eingelegt und dann ging alles ganz schnell von heute auf morgen ...komisch :roll:

naja ...aber vielen dank melinde für die links :D

Verfasst: 09.07.2006 20:00
von carolinchen
huhu melinde :D

bin mal eben auf die links gegangen ,aber man zeigt mir nicht die seite an komisch ...schade vll hast du was verkehrt geschrieben?

l.g. :)

Verfasst: 09.07.2006 21:02
von Melinde
Hallo carolinchen
Ups, heute Nachmittag hat es auch bei mir noch funktioniert. Die Formulare waren PDF Dokumente die man speichern kann.
Habe nochmal nachgeschlagen und hier ist die Seite von der ich das hatte.

http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm

Hoffentlich klappt es jetzt.
Gruß Melinde

Verfasst: 10.07.2006 16:20
von carolinchen
:o hallo meline


der link funktioniert,aber die pdf datei lässt sich nciht öffnen schade ...l.g.

Verfasst: 10.07.2006 18:30
von Melinde
Hallo carolinchen
Für PDF brauchst Du den acrobat reader. Vielleicht liegt es daran.
Gibt es im Internet kostenlos zum runterladen. Such mal mit google.
Andere Lösung weiß ich auch nicht. :(
Aber der Link hat diesmal wenigstens funktioniert, dann wird das andere auch noch klappen. :)
Gruß

Verfasst: 10.07.2006 20:44
von DjTermi

Verfasst: 11.07.2006 19:52
von carolinchen
huhu :D dj vielen dank für den link ,nun gehte s auch ,ich hatte doch solche probs mit dem pc und daher war mein adope programm nich mehr instant ...

l.g. caro