Hallo, folgendes problem. Bin am 27.4.06 wieder arbeitslos geworden und habe alg2 beantragt am 28.04.06. Jetzt erst habe ich mein bescheid erhalten mit einer bewilligung erst ab den 1.06.06. Das heist das ich ab den 28.04.06 bis ende mai 06 keine leistung bekomme. Die begründung lautet so: eine bewilligung ihres antrages kann erst ab den monat 06/06 erfolgen, da bis 05.05 noch einkommen zufließt.
Das einkommen was ich von mein arbeitgeber noch im mai bekommen habe ist doch mein verdientes geld vom april gewesen. Wie kann sowas sein was die da abziehen wollen? wer hat hier recht?
Bewilligungsbescheid
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Das ist schon so richtig, was die Arge Dir gesagt hat.
Du hast Deinen Lohn, den Du im April erarbeitet hast, im Mai bekommen.
Also hast Du im Mai nicht ohne Einkommen da gestanden.
Die Hartz4 Leistungen werden, wie damals die Sozialhilfe, vorschüssig gezahlt.
D.H. wenn Dir Dein ehemaliger Arbeitgeber den Lohn noch im April gezahlt hätte, dann wäre auch Hartz4-Geld für Mai gekommen. Da aber
das Einkommen, welches Du erhalten hast, sicherlich den Regelsatz ausgemacht hat, hast Du für Mai keinen Anspruch gehabt sondern erst
im Juni.
Ist leider so. Sorry, das ich Dir keine erfreulichere Antwort geben kann.
Das ist schon so richtig, was die Arge Dir gesagt hat.
Du hast Deinen Lohn, den Du im April erarbeitet hast, im Mai bekommen.
Also hast Du im Mai nicht ohne Einkommen da gestanden.
Die Hartz4 Leistungen werden, wie damals die Sozialhilfe, vorschüssig gezahlt.
D.H. wenn Dir Dein ehemaliger Arbeitgeber den Lohn noch im April gezahlt hätte, dann wäre auch Hartz4-Geld für Mai gekommen. Da aber
das Einkommen, welches Du erhalten hast, sicherlich den Regelsatz ausgemacht hat, hast Du für Mai keinen Anspruch gehabt sondern erst
im Juni.
Ist leider so. Sorry, das ich Dir keine erfreulichere Antwort geben kann.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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