Seite 1 von 1

Wohnungswechsel wegen Nachwuchs. 444,-€ oder 542,-€ Anspruch

Verfasst: 07.07.2006 20:06
von Sven
Hallo

Ich habe folgendes Problem

Ich lebe mit meiner Freundin (Bedarfsgemeinschaft) in einer 1 Raum Wohnung(319,- Euro). Wir bekommen ab Anfang Januar Nachwuchs (jetzt 15te Woche) und möchten in eine größere Wohnung ziehen, wir waren auf den Amt und die sagten uns das die Warmmiete 444,- Euro betragen darf und keinen Cent mehr, sowie das das Baby bis zum 2ten Lebensjahr nicht als Person mitgezählt wird. Als ich die Kündigung meiner jetzigen Wohnung abgegeben habe erzählte ich das meiner Bearbeiterin von der Wohngesellschaft und die sagte das es nicht stimmt mit den 444,- Euro und wir einen Anspruch auf Warmmiete von 542,- Euro hätten.

Seit dem suche ich im Netz aber finde einfach nichts darüber. Vielleicht wisst Ihr ja darüber was ob es nun stimmt mit den 542,- Euro und ab wann das Baby mitgerechnet wird.

Ach ja und der Wohnort ist Berlin (wollen von West nach Ost) aber das spielt glaube keine rolle da ja alles angeglichen ist.

Über eure Hilfe währe ich mehr als Dankbar.

Bey bey

Verfasst: 07.07.2006 20:46
von Gast
Wen wir nun noch den Wohnort kennen würden....

Wohnort Berlin

Verfasst: 07.07.2006 22:29
von Sven
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Wen wir nun noch den Wohnort kennen würden....
Ach ja sorry, habe ich ganz vergessen.

Der Wohnort ist Berlin

Verfasst: 08.07.2006 12:14
von Gast

Verfasst: 08.07.2006 14:23
von Sven
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Guckst Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... berlin+kdu
Der link ist ja lieb gemeint....... aber hilft nicht weiter.

2 Personen 444,- (ist klar)
3 Personen 542,- (ist auch klar)

trotzdem bleibt die frage offen ab wann (wievielte Woche)das Baby mitgezählt wird damit wir ein 3 Personen Haushalt entsprechen.

trotzdem danke

Verfasst: 08.07.2006 16:38
von Anna
die Frage habe ich auch mal gestellt und gesagt bekommen, es würde ab der Geburt zählen...

Komm mit diesen ganzen "Anrechenquatsch" auch nicht so klar... :?

Verfasst: 08.07.2006 21:22
von Gast
Dann lies Du mal hier nach, in den Berliner Regelungen.

Keine Ahnung wie Euer SB auf so einen Mist kommt....

http://www.my-sozialberatung.de/files/v2_KDU_Berlin.pdf
Sven hat geschrieben:
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Guckst Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... berlin+kdu
Der link ist ja lieb gemeint....... aber hilft nicht weiter.

2 Personen 444,- (ist klar)
3 Personen 542,- (ist auch klar)

trotzdem bleibt die frage offen ab wann (wievielte Woche)das Baby mitgezählt wird damit wir ein 3 Personen Haushalt entsprechen.

trotzdem danke

Verfasst: 09.07.2006 10:42
von Sven
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Dann lies Du mal hier nach, in den Berliner Regelungen.

Keine Ahnung wie Euer SB auf so einen Mist kommt....

http://www.my-sozialberatung.de/files/v2_KDU_Berlin.pdf
Sven hat geschrieben:
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Guckst Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... berlin+kdu
Der link ist ja lieb gemeint....... aber hilft nicht weiter.

2 Personen 444,- (ist klar)
3 Personen 542,- (ist auch klar)


Auch danke für den Link........

Hilft aber genau so viel weiter wie der davor

Es steht nichts über Altersangaben oder Schwangerschaftswochen drinne

trotzdem bleibt die frage offen ab wann (wievielte Woche)das Baby mitgezählt wird damit wir ein 3 Personen Haushalt entsprechen (542,-).

trotzdem danke

Verfasst: 09.07.2006 13:50
von Gast
Du bist doch schon selbst drauf gekommen.

Weder im SGB II noch in den Berliner Regelungen steht eine Altersgrenze drinne.

Woher nimmt sich also der SB diese angebliche Regel?
Selbst bei einer Schwangeren dürfen die Wohnkosten schon 10 % höher liegen.