hartz vier wenn man bei den eltern lebt.
Verfasst: 16.09.2005 08:53
hallo,
mein bruder lebt noch bei meinen eltern und kann jetzt an seinem 26.geb.einen eigenen antrag auf alg2 stellen da er nicht mehr in die bedarfsgemeinschaft fällt.
aber was soll er zum thema verpflegung und miete bloss dann angeben??meine eltern leben in einer mietwohnung und fallen jetzt selber in alg2 somit können sie meinen bruder nicht mehr unterstützen.bislang brauchte er auch nix zu zahlen aber nun siehts anders aus.schreibt er das,er keine verpflegung erhält,klingt das doch auch sehr unglaubwürdig.von irgendwas lebt man ja schliesslich.
aber beim letzten antrag,als er noch keine 26 war,wurde er abgeschmettert mit der aussage,dadurch,das meine eltern ihn verpflegen,haben sie vermögen.kann das arbeitsamt,jetzt ,wo er nicht mehr in die bedarfsgemeinschaft fällt,das immer noch behaupten?
mein bruder lebt noch bei meinen eltern und kann jetzt an seinem 26.geb.einen eigenen antrag auf alg2 stellen da er nicht mehr in die bedarfsgemeinschaft fällt.
aber was soll er zum thema verpflegung und miete bloss dann angeben??meine eltern leben in einer mietwohnung und fallen jetzt selber in alg2 somit können sie meinen bruder nicht mehr unterstützen.bislang brauchte er auch nix zu zahlen aber nun siehts anders aus.schreibt er das,er keine verpflegung erhält,klingt das doch auch sehr unglaubwürdig.von irgendwas lebt man ja schliesslich.
aber beim letzten antrag,als er noch keine 26 war,wurde er abgeschmettert mit der aussage,dadurch,das meine eltern ihn verpflegen,haben sie vermögen.kann das arbeitsamt,jetzt ,wo er nicht mehr in die bedarfsgemeinschaft fällt,das immer noch behaupten?