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Sperrung wegen zu wenigen Bewerbungen

Verfasst: 07.07.2006 16:17
von Julija
Hallo!
Habe heute euer Forum entdeckt, was mir sehr gut gefällt.

Hätte eine Frage:
Eine Freundin von mir wurde Mitte Mai gekündigt, wegen Stellenabbau. Sie hat sich dann beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und auch ALG bekommen. Sie ist jedoch an eine wie soll man sagen strenge Sachbearbeiterin geraten.

Sie musste schon ein Seminar besuchen, was sie auch gemacht hat. Doch der Ärger fing an als sie letztens nur 8 von geforderten 12 abgeschickten Bewerbungen vorzeigen konnte. Und nun wie ich finde der Hammer: IHR WURDE DAS ALG KOMPLETT GESTRICHEN!!!

Ist das nicht zu hart? Ich würde es ja verstehn, wenn ihr 25% gestrichen wären, aber gleich alles !?!?

Desweiteren hat ihr die Sachbearbeiterin auch den Urlaub verweigert, weil das anscheinend in den ersten 3 Monaten nicht möglich wäre.

Ich sagte ihr, dass ich dann erst recht in Urlaub fahren würde, was hätte ich zu befürchten, sie zahlen mir ja eh nicht mehr ALG.


Was könnte meine Freundin dagegen tun ?

MFG
Julija

Verfasst: 07.07.2006 16:55
von DjTermi
Hallo, es ist Richtig das in den ersten 3 Monaten kein Urlaub gewährt wird !
Ich sagte ihr, dass ich dann erst recht in Urlaub fahren würde, was hätte ich zu befürchten, sie zahlen mir ja eh nicht mehr ALG
Sie ist wenn was passiert nicht Krankenversichert ! Sie sollte, wenn Sie eine Sperzeit hat ALG II beantragen !

Wenn deine Bekante die Auflage hatte 12 Bewerbungen zu schreiben, kannst Du da nichts machen. In welchen Zeitraum musste Sie das machen ?

Verfasst: 07.07.2006 17:27
von Julija
ok ich war falsch informiert. sie muss innerhalb 1 monat 12 bewerbungen schreiben, und wenn sie das nicht erfüllt, dann wird ihr das geld für 2 wochen gesperrt.
ich dachte es wurde ihr ganz gestrichen.

Verfasst: 07.07.2006 18:07
von DjTermi
Ich habe mich schon gewundert, da ich das nicht so kenne. Habe noch nie jemanden 2 Monate Geld gesperrt :roll: :roll:
Aber 12 Sollte man eigentlich schon schaffen, zumal man im BIZ ja sich vieles ausdrucken kann, und das auch vorlegen kann, und man kann Vorort auch anrufen und das Kostenlos.

Verfasst: 08.07.2006 11:06
von carolinchen
liebe julija

selbst wenn sie nur acht von 12 bewerbungen vorgelegt hat ,sage ihr sie soll das nicht dulden diese sperrung ,sie kann widerspruch einlegen und das sollte sie auch in ihrem falle,

denn die sachbearbeiterin ist von sich ausgegangen und hat ihr diese frist gestellt,niemand kann einen vorschreiben wieviele bewebubgen es exakt sein sollen ,die bemühung um arbeit reicht doch schon aus und sie hat sich doch bemüht...mit ihren a´cht bewerbungen...

Widerspruch einlegen ist der beste Weg und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ist es um so besser

Verfasst: 08.07.2006 11:09
von carolinchen
oh sorry hatte zu spät gesehen ,das du dich vertan hast julija,alles liebe guss carolinchen