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Mietkaution u. Erstausstattung

Verfasst: 06.07.2006 18:17
von Keppke
In wie weit kann ein Jopcenter eine Mietkaution für eine neue Whg. ablehnen bzw. diese auch nicht als Darlehnen gewähren. Zum anderen lehnt das Jopcenter eine erstausstatung für mich ab weil ich über 50 bin. Ist das rechtens ?

Verfasst: 06.07.2006 18:47
von Anna
öhm, du bist über 50? Wo hast du bis jetzt gewohnt, das du eine erstausstattung haben musst??

Und Kaution, na die wird scheinbar selten gewährt. Wir haben uns auch ne Wohnung gesucht und haben die dafür benötigte Kaution nicht bekommen, auch nicht als Darlehen. Der Witz war, hätten wir nur einen Tag gewartet(am Tag der Kündigung für unser damaliges Haus, genau 2 Stunden, nachdem ich diese bei der post eingeworfen habe), dann hätten wir die Kaution bekommen. Die Kündigung des damaligen Arbeitgebers meines Mannes kam leider 2 Stunden zu spät bei uns an.... So haben wir selber gekündigt und 2 Stunden später kam der Schreck, das wir bald zum Amt müssen. Tja, gekündigt heißt nix anderes wie die goldene A....-Karte haben und auf den kosten sitzenbleiben*grrrrr...

Verfasst: 06.07.2006 19:51
von DjTermi
Die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war , die alte Wohnung ausgebrannt ist oder durch Aussiedler ein Zuzug nach Deutschland erfolgt ist

Verfasst: 06.07.2006 20:29
von submarin
Alle Leistungen im Zusammenhang mit einer Wohnung können abgelehnt werden, wenn die ArGe dem Umzug nicht zugestimmt hat.
Wenn zugestimmt wurde, kann die ArGe die Kaution als Darlehen gewähren.

Eine Ablehnung der Erstausstattung mit Ihrem Alter zu begründen, ist völlig absurd und rechtswidrig. Die Frage ist eher, wo sind denn die Möbel aus Ihrer alten Wohnung geblieben? Da, wo was war, wird keine EA bezahlt. ABER:
Wer in einer Wohnung mit Einbauküche wohnte, und jetzt mit Zustimmung der ArGe in eine Wohnung ohne Küche zieht, hat m.E. auch Anspruch auf eine Küchenausstattung. Wer aus einer möblierten Wohnung in eine unmöblierte umzieht, auch.

Dazu hilfreich:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=

Kaut

Verfasst: 08.07.2006 20:47
von DrDr
Hallo,

zum Thema Erstausstattung der Wohnung kann ich nur Sagen, das ist doch ein Witz!
Ich musste von Zuhause ausziehen, durfte so gut wie nix mitnehmen weil mein Stiefvater meinte es währen alle seine Sachen.
Ich habe der Arge aufgelistet was ich brauch u.a Bett, Lampen, Tisch u. Stühle, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd usw.

Ich hatte halt echt nix Habe sogar die Arge eingeladen sich davon zu überzeugen.

Mir wurden 453€ bewilligt.

Gruß Alex