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Wohnung in der Ausbildung

Verfasst: 06.07.2006 12:18
von DrDr
Hallo,

habe da mal eine Frage. Eine Freundin von mir (23 Jahre jung) hat in der Elterlichen Wohnung nur noch Probleme, und muss dort raus!
Sie hat bereits eine Ausbildung als Kosmetikerin (ich glaube ist nicht Stattlich anerkannt) und macht zurzeit eine zweit Ausbildung als Zahntechnikerin. Als Zahntechniker/in bekommt man im 2. Lehrjahr ca. 300€.

Wie sieht es jetzt nach den gesetzlichen Änderungen mit Mietzuschuss oder so etwas aus?
Muss sie ALG2 beantragen oder BAB?

Bei mir war das alles noch einfacher ich habe es schon in 2005 beantragt.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Alex

Verfasst: 06.07.2006 18:48
von Anna
sie ist doch noch unter 25, da darf man doch nicht ausziehen...

Verfasst: 06.07.2006 19:12
von Azze
solange sie noch kein ALG2 erhält kann sie umziehen wie sie möchte. Wer dann erstmal einen eigene Wohnung hat muss dort auch nicht mehr raus.

Verfasst: 06.07.2006 20:46
von submarin
BAB wird meines Wissens nur für eine Erstausbildung bezahlt. Das fällt weg. Wenn aber eine Ausbildung dem Grunde nach, also rein theoretisch, zum Bezug von BAB berechtigt, gibt es kein AlgII.

Einzige Chance aus meiner Sicht ist da noch Wohngeld. Aber ob das reicht???

Verfasst: 09.07.2006 02:09
von DrDr
Danke ANNA,

für diesen Hochqualifizierten Beitrag:

sie ist doch noch unter 25, da darf man doch nicht ausziehen...

Das sagt die Frau die in einem Anderen Beitrag versucht Tipps zu erhalten, wie man sich vor einem Job Angebot drücken kann.

Verfasst: 09.07.2006 08:32
von Melinde
Hallo DrDr
Ich denke weil die erste Ausbildung (Kosmetikerin) nicht staatlich anerkannt ist bestehen Ansprüche auf BAB.
Antrag stellen und
Viel Erfolg
Gruß