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Bekomt man Bei ALG2 noch zusatz leistung wie bei sozialhilfe

Verfasst: 14.09.2005 18:21
von kiramaus1
Mal ne Frage bekommt man bei AlG" noch zusatz leistung wie für Möbel,Kleidung?
oder geben Sie auch noch Geld für Klassenfahrten und Hochtzeit und so dazu wie es vom Sozialmat üblich war.

Bitte jede Antwort hilft mir

Verfasst: 16.09.2005 18:49
von binneu
Hallo
ob es weitere Zuschüsse gibt , würde mich auch einmal intressieren , das einzigste was ich bisher weis, ist das es für Klassenfahrten einen Zuschuß in Höhe von 150 Euro gibt.

Zuschuss

Verfasst: 22.11.2005 17:18
von Hermann Reich-Förster
Ne, sowas gibt es nicht mehr. Angerblich haben die Sozi-Empfänger sich früher zu sehr auf diese Zuschüsse verlassen und und ihre Stütze ausgegeben statt sie für solche Zwecke zu sparen. Was für eine perfide Argumentation. Einmalzahlungen gibt es nur noch in Notfällen als Vorschuss. :( :cry:

Re: Bekomt man Bei ALG2 noch zusatz leistung wie bei sozialh

Verfasst: 28.11.2005 23:56
von gnomi35de
kiramaus1 hat geschrieben:Mal ne Frage bekommt man bei AlG" noch zusatz leistung wie für Möbel,Kleidung?
oder geben Sie auch noch Geld für Klassenfahrten und Hochtzeit und so dazu wie es vom Sozialmat üblich war.

Bitte jede Antwort hilft mir
Also ich habe vor ca. 14 Tagen eine Wohnungserstausstattung in Höhe vom 622,82 Euro erhalten und dazu noch einen neuen Kühlschrank der mir angeliefert wurde.
Ferner hat man mir 140 Euro Renovierungsbeihilfe gezahlt, allerdings erst nach langem Hin u. Her.
Wenn Ihr etwas von der ARGE wollt so gebe ich euch den Rat, alles aber auch wirklich alles was ihr beantragt euch in Kopie für Eure Unterlagen zurückzulegen.
Bei Mir hat es geholfen.

Einmalige Beihilfen + ALGII

Verfasst: 29.11.2005 12:51
von Carola
Grundsätzlich gibt es keinerlei einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung ect..

Die Ausnahmen sind:

- Haushaltsgründung (vom AMT bewilligte erste Wohnung)

- Schwangerschaft/ Geburt eines Kindes (Umstandskleidung,Erstaustattung für das Kind)

- Klassenfahrten
(die Höhe der Kostenübernahme ist regional unterschiedlich)

Alle anderen aus der Sozialhilfe bekannten einmaligen Hilfen sind entfallen, dies soll der (ab Januar ´05 erhöhte) Regelsatz auffangen.