Umzug als hartz 4 bezieher

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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olpino
Beiträge: 1
Registriert: 03.07.2006 20:04

Umzug als hartz 4 bezieher

Beitrag von olpino »

Hallo

Ich hoffe hier einige meiner fragen zu beantwortet zu bekommen , da ich im mom erstmal keine ahnung von der gesetz lage habe.
Wie sieht das mit dem umzug in eine andere stad aus? kann man als hartz 4 emphänger den wohnort wechseln und sich sofort beim anderen amt anmelden ? es geht nämlich darum das ich gerne aus meiner jetzigen umgebung wechseln möchte und da ich hier in meiner heimat mit über 25% arbeitslosigkeit keinerlei zukunft für mich sehe, würde ich halt gerne nach Frankfurth ( Main) ziehen nur was muß ich dabei beachten ? ich hoffe jemand kann mir was nützliches dazu sagen

MFG
Olpino
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zum 01.08.06 verschlechtern sich mal wieder die Bedingungen für AlgII-Empfänger, die umziehen wollen. Das Problem bei einem Umzug nach Frankfurt/M. dürften die hohen Mietkosten sein. Ab August werden, wenn der Umzug nicht "genehmigt" wird, nur noch ihre bisherigen Mietkosten übernommen und nicht die ggfs. angemessene, aber höhere Miete.

Ausführlich finden Sie die aktuelle Rechtslage und auch, wann eine Kostenübernahme der Wohnung möglich ist:

http://www.bmgev.de/mieterecho/sonderau ... ug-hw.html
Gast

Beitrag von Gast »

Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
Ralf Hagelstein - Hamburg

Die Bundesregierung möchte mit ihrem "Hartz-IV Optimierungsgesetz" unter anderem "Klare Regelungen für Umzüge" schaffen.
So soll Empfängern von Arbeitslosengeld-II (ALG-II) bei einem "unaufgeforderten" Umzug nur noch maximal die "alte" Miete weiterbezahlt werden.


Wer also als Hartz-IV Empfänger z.B. in Hamburg ein so genanntes "Wohnklo mit Kochnische" von 25 m² für schlappe 200,- Euro Miete bewohnt, soll nicht mehr in eine "angemessene" Wohnung bis zu 45 m² und 318,- Euro Miete umziehen können. Dürfen darf er ja, da sorgt unser Grundgesetz Artikel 11 für. (Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.)

Glück für diejenigen, die vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 01. August 2006 bereits eine Wohnung haben, die am oberen Ende des "angemessenen" Spektrums liegt. Sie dürfen bleiben.

Besonders "lustig" wäre auch folgender Sachverhalt:
Ein Münchner Bezieher von ALG-II, der "angemessen" wohnt, könnte problemlos nach Hamburg ziehen, da in Hamburg "angemessene" Wohnungen 111,50 Euro billiger sind. Umgekehrt ginge dies dann natürlich nicht.

Auch bei diesem Versuch, die Rechte "ihrer" Bürger einzuschränken, hat die Bundesregierung wieder einmal nicht mit dem Grundgesetz gerechnet.
In Artikel 3 heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Da nimmt es nicht Wunder, dass der Bundesrat schon im Februar einen Gesetzentwurf zur Einführung von Gebühren für die Sozialgerichte eingebracht hat. Seit Einführung der Hartz-IV Gesetze sind die Verfahren vor den Sozialgerichten förmlich "explodiert". Der in seinen Grundrechten bedrohte Bürger wehrt sich, und das meist erfolgreich.

Anstatt nun die Fehler in der Gesetzgebung zu korrigieren, werden neue "Rechtsbrüche" von der Bundesregierung geplant und dem Bürger als "Hartz-IV-Optimierungsgesetz" verkauft.

Richtig wäre: "Grundrechte-Einschränkungsgesetz"

Die Sozialgerichte dürfen sich also auf eine neue, "zusätzliche", Prozesslawine einstellen. Und sie werden wie gehabt nach Recht und Gesetz entscheiden.

So urteilte zuletzt das Bayerische Landessozialgericht am 18.01.2006:
"Die Entscheidungsfreiheit des Leistungsempfängers wird allein durch den Begriff der Angemessenheit eingeschränkt. Eine Minimierung der Kosten der Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln ist bereits durch die Berücksichtigung des Begriffes der Angemessenheit erfolgt."
(L 10 B 741/05 AS ER)


Wer aber nach 18-monatigem Kampf mit den Behörden nicht mehr die Kraft aufbringen kann zu klagen, dem bleibt nur ein Weg:

Umzug sofort!
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

äh, verstehe ich das richtig, wenn ich jetzt den Mietvertrag bei der anderen Stadt absegnen lasse, bekomme ich dann alles bezahlt, also die Miete? Wohl gemerkt, ich wollte erst zum 1.Januar umziehen, da die neue Wohnung (in der anderen Stadt) ab dann bezugsfertig ist, da sie momentan renoviert wird...
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hallo Anna,
wenn die Wohnung abgesegnet wird, haben Sie recht. Das Problem ist aber eben, die Zustimmung zu erhalten. Genau erläutert ist das unter dem von mir angegebenen Link. Das sollten Sie sich vor Antragstellung durchlesen!!
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