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Stromabrechnung

Verfasst: 27.06.2006 16:53
von RedSea
Hallöchen :-)

anders als die meissten hier habe ich immer "zu viel" gezahlt und erhalte nun eine Rückzahlung von meinem Stromanbieter ( um die 20 Euro ).

Muss ich das als Einnahme angeben? Ist ja eigentlich mein Geld, was die ja irrtümlich zuviel als Abschlagszahlung genommen haben. :?

Vielen Dank

LG RedSea

Verfasst: 27.06.2006 22:20
von Margaretha
Die Rückzahlung mußt Du nicht angeben!

Verfasst: 28.06.2006 05:44
von Melinde
Guten Morgen RedSea
Zum Thema Guthaben aus Stromabrechnung gibt es hier schon was.
Gruß

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ight=#8516

Verfasst: 28.06.2006 06:23
von RedSea
Vielen Dank :)

Verfasst: 28.06.2006 22:13
von wuschel04
Hallo!

M.E. macht es schon einen Unterschied, ob es Strom für die Heizung war oder "normaler" Haushaltsstrom! "Heizungsstrom" wird doch im Rahmen der KdU von der Arge gezahlt und eine Rückzahlung müßte dann doch auch denen zugute kommen (weil die zuviel an Abschlägen gezahlt haben). Der "Haushaltsstrom" ist m.W. Bestandteil des Regelsatzes und Rückvergütungen müßten dann auch dem Einzelnen zustehen.

M.f.G.
wuschel04