Denn sie wissen nicht, was sie tun
Verfasst: 27.06.2006 13:17
Hallo Leute,
meine Tochter lebte einige Jahre in einer Pflegefamilie und zieht nun wieder Mitte nächsten Monats zu mir. Doch nun nimmt der ganze Wahnsinn seinen Lauf!
Tochter muß ja dann zum 15.07.06 beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Habe diesbezüglich Anfang diesen Monats dort nachgefragt, ob ich sie schon vor dem 15.07.06 anmelden kann, denn ich benötige eine Haushaltsbescheinigung für die ARGE, um die Hilfe zum Lebensunterhalt für meine Tochter zu erhalten. Desweiteren benötige ich auch Möbel für das Zimmer meiner Tochter (Bett, Kleiderschrank). Einen Antrag auf Kindergeld muß ich ja auch stellen und dafür brauche ich auch noch eine Haushaltsbescheinung. Die benötigten Haushaltsbescheinigungen bekommt man aber erst, wenn man angemeldet ist.
Nun, mir wurde gesagt, ich solle in der letzten Juni-Woche vorbeikommen, dann würden sie meine Tochter anmelden und ich würde sodann auch die benötigten Bescheinigungen bekommen.
Ich also heute morgen frohen Mutes auf´s Einwohnermeldeamt. Dann kam die Ernüchterung: Meine Tochter darf erst an dem Tage angemeldet werden, an welchem sie bei mir einzieht! Und die Haushaltsbescheinigungen gab es auch nicht!! Die "Dämlichkeit", welche mich für heute bestellt hatte, kassierte sodann erstmals einen kräftigen "Anschiss" von ihrem Chef, aber das half mir natürlich herzlich wenig.
Nun war der Chef vom EW-Amt richtig in Fahrt! Ich legte ihm nämlich ein Schreiben von der ARGE vor, worin mir eine Frist zum 03.07.06 gesetzt wurde, um die Haushaltsbescheinigung dort vorzulegen, ansonsten gibt es für meine Tochter kein Geld! Er griff zum Telefonhörer und rief meine Sachbearbeiterin bei der ARGE an und "putze" diese auch mal kräftig runter, wie sie denn dazu käme, eine Frist zum 03.07. zu setzen, wenn meine Tochter erst zum 15.07. bei mir einziehen werde. Am meisten war er darüber verärgert, daß meine Sachbearbeiterin vorher auf dem Einwohnermeldeamt gearbeitet hat und sie sich deshalb ja mit den Paragraphen des Meldegesetzes auskennen müßte. Es "rauchte" also gewaltig!! Nun gut, daraufhin wurde mir die Frist auf den 17.07. verlängert.
Aber das alles nützt mir natürlich gar nix. Ohne Haushaltsbescheinigungen gibt es KEIN Geld und keine Möbel. Also kein Geld von der ARGE und der KINDERGELDKASSE. Die Kindergeldkasse braucht desweiteren 6-8 Wochen Bearbeitungszeit, bis der Antrag bewilligt ist.
Fazit: Meine Tochter zieht also am 15.07. bei mir ein, hat kein Bett und keinen Kleiderschrank. Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es frühestens erst am 01.08. und mit dem Kindergeld darf ich nun vor September wahrscheinlich auch nicht rechnen!!
Habe übrigends eine Bescheinigung vom Jugendamt erhalten, daß meine Tochter zum 15.07. bei mir einzieht und ab diesem Datum bei mir wohnen wird. Aber diese Bescheinigung interessiert KEIN Amt !!
Sind tolle Aussichten. Da sieht man doch wieder, daß alle Paragraphen und Bürokratie VOR dem Wohlergehen der deutschen Bürger stehen!!
Armes Deutschland........
meine Tochter lebte einige Jahre in einer Pflegefamilie und zieht nun wieder Mitte nächsten Monats zu mir. Doch nun nimmt der ganze Wahnsinn seinen Lauf!
Tochter muß ja dann zum 15.07.06 beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Habe diesbezüglich Anfang diesen Monats dort nachgefragt, ob ich sie schon vor dem 15.07.06 anmelden kann, denn ich benötige eine Haushaltsbescheinigung für die ARGE, um die Hilfe zum Lebensunterhalt für meine Tochter zu erhalten. Desweiteren benötige ich auch Möbel für das Zimmer meiner Tochter (Bett, Kleiderschrank). Einen Antrag auf Kindergeld muß ich ja auch stellen und dafür brauche ich auch noch eine Haushaltsbescheinung. Die benötigten Haushaltsbescheinigungen bekommt man aber erst, wenn man angemeldet ist.
Nun, mir wurde gesagt, ich solle in der letzten Juni-Woche vorbeikommen, dann würden sie meine Tochter anmelden und ich würde sodann auch die benötigten Bescheinigungen bekommen.
Ich also heute morgen frohen Mutes auf´s Einwohnermeldeamt. Dann kam die Ernüchterung: Meine Tochter darf erst an dem Tage angemeldet werden, an welchem sie bei mir einzieht! Und die Haushaltsbescheinigungen gab es auch nicht!! Die "Dämlichkeit", welche mich für heute bestellt hatte, kassierte sodann erstmals einen kräftigen "Anschiss" von ihrem Chef, aber das half mir natürlich herzlich wenig.
Nun war der Chef vom EW-Amt richtig in Fahrt! Ich legte ihm nämlich ein Schreiben von der ARGE vor, worin mir eine Frist zum 03.07.06 gesetzt wurde, um die Haushaltsbescheinigung dort vorzulegen, ansonsten gibt es für meine Tochter kein Geld! Er griff zum Telefonhörer und rief meine Sachbearbeiterin bei der ARGE an und "putze" diese auch mal kräftig runter, wie sie denn dazu käme, eine Frist zum 03.07. zu setzen, wenn meine Tochter erst zum 15.07. bei mir einziehen werde. Am meisten war er darüber verärgert, daß meine Sachbearbeiterin vorher auf dem Einwohnermeldeamt gearbeitet hat und sie sich deshalb ja mit den Paragraphen des Meldegesetzes auskennen müßte. Es "rauchte" also gewaltig!! Nun gut, daraufhin wurde mir die Frist auf den 17.07. verlängert.
Aber das alles nützt mir natürlich gar nix. Ohne Haushaltsbescheinigungen gibt es KEIN Geld und keine Möbel. Also kein Geld von der ARGE und der KINDERGELDKASSE. Die Kindergeldkasse braucht desweiteren 6-8 Wochen Bearbeitungszeit, bis der Antrag bewilligt ist.
Fazit: Meine Tochter zieht also am 15.07. bei mir ein, hat kein Bett und keinen Kleiderschrank. Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es frühestens erst am 01.08. und mit dem Kindergeld darf ich nun vor September wahrscheinlich auch nicht rechnen!!
Habe übrigends eine Bescheinigung vom Jugendamt erhalten, daß meine Tochter zum 15.07. bei mir einzieht und ab diesem Datum bei mir wohnen wird. Aber diese Bescheinigung interessiert KEIN Amt !!
Sind tolle Aussichten. Da sieht man doch wieder, daß alle Paragraphen und Bürokratie VOR dem Wohlergehen der deutschen Bürger stehen!!
Armes Deutschland........