Muss ich eine Überzahlung zurück zahlen,wenn mir das nicht bewusst war?
Ich hatte eine ABM Maßnahme die 6 Monate lief.
Zu meinen Lohn bekam ich( Bedarfsgemeindschaft) Alg 2 zusätzlich.
Als die ABM auslief, meldete ich dies der Arge und fragte nach ab wann die volle Alg 2 zur Auszahlung kommt,da ich noch vom letzten Monat ein Gehalt bekäme. Darauf hin wurde mir gesagt das die Zahlung nach Ablauf der ABM gleich weiter laufen würde ,in voller Höhe.
Jetzt nach 6 Monaten bekomme ich einen Bescheid über eine Rückzahlung von über 500 EURO. Weil mir nach Ablauf der ABM zufiel gezahlt wurde.
Dies war mir aber nicht bewust, Ausserdem habe ich mich auf die Aussage des Arge Mitarbeiters verlassen.
Was kann ich tun, oder muss ich das hinnehmen.[/b]
Rückzahlung einer Überzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Moin Moin,
ich musste auch ein wenig suche, aber ich denke mal das hier das richtige für dich ist:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... post128391
Somit musst du im Normalfall nichts zurückzahlen, verweigere die Rückzahlung und berufe dich darauf das du keine Schuld an der Überzahlung keine Schuld hast, die hat das Amt verschuldet und du das Geld im guten Wissen das alles rechtens ist schon ausgegeben hast.
Ansonsten: Sozialgericht!!!
Gruß - Alex
ich musste auch ein wenig suche, aber ich denke mal das hier das richtige für dich ist:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... post128391
Somit musst du im Normalfall nichts zurückzahlen, verweigere die Rückzahlung und berufe dich darauf das du keine Schuld an der Überzahlung keine Schuld hast, die hat das Amt verschuldet und du das Geld im guten Wissen das alles rechtens ist schon ausgegeben hast.
Ansonsten: Sozialgericht!!!
Gruß - Alex