Seite 1 von 1

Hartz IV und Kredit

Verfasst: 27.06.2006 10:05
von anonymus
Hallo, ich bin völlig überraschend arbeitslos geworden. Bis zum 30.09.2006 bekomme ich noch Arbeitslosengeld, falle dann direkt in Hartz IV. Wir haben Anfang des Jahres einen Kredit aufgenommen und bauen ein Haus, was erst Anfang des 4. Quartals bezugfertig wird. Nun habe ich richtig Angst vor der Zukunft. Wie ist es, wenn ich einen Antrag auf Alg II stelle mit der Kreditrate und der Doppelbelastung durch die Miete bis zu Umzug? Wer kennt sich damit aus? Wo bekomme ich Rat?

Verfasst: 27.06.2006 12:17
von Gast
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du bei Tacheles.

Eine wirklich schwierige Situation in der ihr da steckt.

WWW.XXXXBANK.DE - Kein Online Kredit

Verfasst: 01.07.2006 10:02
von JulyB
Bei so Online Kredit Anträgen würde ich vorsichtig sein. Man bekommt schnell einen Kredit bewilligt den man später gar nicht mehr zurückzahlen kann.

Ich war bei XXXXBANK.DE - Da kommt der Berater zu einem nach Hause und rechnet alles mit einem durch damit man nicht in finazielle schwierigkeiten gröberer Art gerät, oder wie man aus diesen wieder herauskommt nach nur 15 Monaten war ich schuldenfrei.

Edit: Schleichwerbung ist hier nicht erwünscht. - Ralf Hagelstein - Moderator

Verfasst: 01.07.2006 16:40
von Heinz
Hallo,
soweit ich weiß werden von deinem Darlehn die Zinsen von der Arbeitsagentur bei Hartz 4 übernommen.
Die Tilgungsanteil von deinem Darlehn mußt du aber selber bezahlen.

Vorrausgesetzt du wohnst selber in der Wohnung (gilt nicht für Vermietung), nur für eigengenutzte Wohnung.

Allerdings bekommst du dann wenn du in der neuen Wohnung eingezogen bist keine Mietzuschuß mehr, dafür aber die Zinsen von deinem Darlehn.

Bin in einer ähnlichen Sittuation wie du, darum habe ich mich Informiert über dass Thema.

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein.

Gruß

Heinz

Verfasst: 02.07.2006 00:10
von submarin
Ich würde ja dringend den Rat von Ralf Hagelstein befolgen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Ein grosses Problem ist ja, dass offensichtlich mit Eintritt des Leistungsbezugs das Haus noch nicht selber bewohnt ist.