volljähriger Sohn ... Bedarfsgemeinschaft ?!?
Verfasst: 26.06.2006 17:56
Folgende Situation:
Mutter von 4 Kindern (3 stehn bereits auf eigenen Beinen) verdient 320 Euro. Ihr noch bei ihr lebender volljähriger Sohn (19 Jahre alt) befindet sich noch in Ausbildung.
Bisher war es so:
Mutter und Sohn hatten jeweils eigene ALG2-Anträge gestellt, jedem wurde die halbe Miete zugestanden. Bei zu hohem Verdienst hätte der Sohn keinen ALG2-Anspruch. Der Mutter wird die halbe Miete bezahlt, die andere Hälfte müsste sie sich vom Sohn bezahlen lassen. Evtl. müssten Unterhaltsfragen geklärt werden (wurde mir vom Jobcenter vor nem halben Jahr erklärt)
Nun wird ab 1.7. anders berechnet:
Mutter und Sohn stehen zusammen in einem Bescheid als Bedarfsgemeinschaft. Es wird aktuell weiterhin jedem sein Mietanteil angerechnet, unterm Strich sollte eigentlich das Gleiche rauskommen.
Auf dieser Seite:
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05
hab ich folgendes gefunden:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- der Arbeitslose
- der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)
- im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder
also nicht ein volljähriges Kind. Hat sich hier etwas geändert?
Mutter von 4 Kindern (3 stehn bereits auf eigenen Beinen) verdient 320 Euro. Ihr noch bei ihr lebender volljähriger Sohn (19 Jahre alt) befindet sich noch in Ausbildung.
Bisher war es so:
Mutter und Sohn hatten jeweils eigene ALG2-Anträge gestellt, jedem wurde die halbe Miete zugestanden. Bei zu hohem Verdienst hätte der Sohn keinen ALG2-Anspruch. Der Mutter wird die halbe Miete bezahlt, die andere Hälfte müsste sie sich vom Sohn bezahlen lassen. Evtl. müssten Unterhaltsfragen geklärt werden (wurde mir vom Jobcenter vor nem halben Jahr erklärt)
Nun wird ab 1.7. anders berechnet:
Mutter und Sohn stehen zusammen in einem Bescheid als Bedarfsgemeinschaft. Es wird aktuell weiterhin jedem sein Mietanteil angerechnet, unterm Strich sollte eigentlich das Gleiche rauskommen.
Auf dieser Seite:
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05
hab ich folgendes gefunden:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- der Arbeitslose
- der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)
- im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder
also nicht ein volljähriges Kind. Hat sich hier etwas geändert?