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U 25, schwanger - umziehen? - heiraten?

Verfasst: 23.06.2006 13:03
von Sinofmine
Guten Tag,

Ich bin 19 Jahre alt und habe mein Abitur bestanden, bin also ab dem 1. Juli offiziell keine Schülerin mehr.
Da ich im 3. Monat schwanger bin und mich neu orientieren möchte, würde ich gerne Hartz4 beziehen.

So, nun war ich heute auf dem Arbeitsamt um einen Antrag zu holen, wo ich auch gleich zum Gespräch vorgeladen wurde.
Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet und wohne offiziell auch da. Meine Eltern sind beide berufstätig, Papa Vollzeit, Mama nur Teilzeit bzw. 400 Euro-Basis.
Sie haben ein eigenes Haus das auch ganz abbezahlt ist.

Da ich mich emotional von meinen ELtern abgeschottet habe und eigentlich bei meinem Freund wohne, der ausstudiert hat und aus Jobmangel teilweise auch Hartz4 bezieht, möchte ich keinen Unterhalt von ihnen, auch wenn sie bis zum 25 Lebensjahr dazu verpflichtet sind, da ich ja "nur" Abitur habe und keine fertige Ausbildung.

Jetzt ist meine Frage:
Kann ich trotz das ich bei meinen Eltern gemeldet bin die 270 Euro, die angeblich jungen Erwachsenen zustehen beziehen, oder muss ich mich ummelden, so dass ich mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft gründe und wir teils teils das Mietgeld beziehen?

Welche Möglichkeiten blieben mir noch offen?

Welche auswirkungen hat die Schwangerschaft auf die Sache?

Wären wir Hartz4-technisch mit einer Heirat besser dran?!

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus,

Lg, Jana

Verfasst: 23.06.2006 17:58
von Anna
so etwas ähnliches wurde hier grade erst diskutiert, schau mal bei meinen Threads rein ;-)

Re: U 25, schwanger - umziehen? - heiraten?

Verfasst: 26.06.2006 18:54
von nane
Sinofmine hat geschrieben: Da ich im 3. Monat schwanger bin und mich neu orientieren möchte, würde ich gerne Hartz4 beziehen.
Dass du dich "neu orientieren" möchtest würde ich bei einer Argumentation gegenüber der ARGE verschweigen. Ne Art Kreative Selbstfindung bezahlen die vermutlich nicht.

Ein abbezahltes Haus der Eltern ist ja schön und gut, aber wäre da auch genug Platz für deinen Nachwuchs? *mitmzaunpfahlwink*

Unterhalt der Eltern kannst du nicht ablehnen. Wenn die ARGE festlegt, dass deine Eltern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Unterhalt zu zahlen haben wird dir auch genau dieser Betrag von deinem Bedarf abgezogen.

Verfasst: 26.06.2006 19:00
von Azze
Zieh zu deinen Freund und melde dich dort offiziel an . Erst dann Hartz4 beantragen. Wer erstmal aus der Wohnung/Haus der Eltern raus ist brauch nicht mehr zurück. Sonst gibt das nur Probleme. Da dein Freund auch Hartz4 bezieht enstehen euch dadurch auch keine finanziellen Nachteile. Allerdings wenn er einen Job bekommen sollte muss er dich voll finanzieren. Hängt dann aber auch vom Gehalt ab , da gibts eventuell noch aufstockend ALG2.