also im mai erhielten wir die jahresendabrechnung der stadtwerke für strom ca400€ und gas ca850€
gas war für heizung und warmwasser und strom naja normal halt wie bei jedem bist auf die gastherme die rund um die uhr laufen muss, die hat halt auch strom gefressen, nun wie gesagt die abrechnung kam. im juni sind wir umgezogen wegen dieser gasgeschichte weil wir wußten das bringt uns von den kosten her um (jemand im haus bezahlte 600€ abschlag aller2monate), fürs amt kein grund auszuziehen!!!
nun gut wir haben die abrechnung aufs amt geschickt und um kostenübernahme gebeten, jetzt kommt heute ein brief rein mit folgendem text
nun zu meinem anliegen, die abschlagszahlung unsererseits war zu niedrig was wir im nachhinein bemerkten, aber das amt hat ja die heizkosten zum follen anteil zu der zeit übernommen also 40€ aller 2 monate, jetzt stehen wir hier da mit 1250€ rechnung die wir bezahlen sollen obwohl die heizkosten (gas) vom amt übernommen werden sollten insoweit ich informiert bin.Bei der Jahresabrechnung handelt es sich um eine alte Schuldverpflichtung aus einer vertraglichen Obliegenheit aus der Vergangenheit.
Die Schuldverpflichtung aus einem alten Mietverhältnis (gleich welcher Natur) berühren den aktuellen Bedarf nach Finanzierung der Unterkunftskosten nicht.
Das gilt auch, wenn die Forderung erst zum jetzigen Zeitpunkt fallig wird.
Eine Übernahme der Kosten kann daher nicht erfolgen.
wir gehen jetzt in einspruch jedoch in welcher form wir haben 2 kinder und können uns nach all dem trouble für den umzug (eigenübernahme der kaution, umzugskosten, weil das amt der meinung war gaskosten sind kein grund) nicht auch noch leisten das die uns hier so abfertigen. für sie war es kein grund auszuziehen, also bin ich der meinung dann ist es auch berechtigt das sie die kosten übernehmen denn wir waren zu der zeit beide hartz IV empfänger und sind es immernoch, habt ihr tips, erfahrungen, ratschläge für uns?