Jahresendabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

Jahresendabrechnung

Beitrag von buddha_04xxx »

ne frage bezüglich der übernahme der heizkosten etc.pp, ich bin mir fast sicher das das thema schon angesprochen wurde finde es aber nicht


also im mai erhielten wir die jahresendabrechnung der stadtwerke für strom ca400€ und gas ca850€


gas war für heizung und warmwasser und strom naja normal halt wie bei jedem bist auf die gastherme die rund um die uhr laufen muss, die hat halt auch strom gefressen, nun wie gesagt die abrechnung kam. im juni sind wir umgezogen wegen dieser gasgeschichte weil wir wußten das bringt uns von den kosten her um (jemand im haus bezahlte 600€ abschlag aller2monate), fürs amt kein grund auszuziehen!!!

nun gut wir haben die abrechnung aufs amt geschickt und um kostenübernahme gebeten, jetzt kommt heute ein brief rein mit folgendem text
Bei der Jahresabrechnung handelt es sich um eine alte Schuldverpflichtung aus einer vertraglichen Obliegenheit aus der Vergangenheit.
Die Schuldverpflichtung aus einem alten Mietverhältnis (gleich welcher Natur) berühren den aktuellen Bedarf nach Finanzierung der Unterkunftskosten nicht.
Das gilt auch, wenn die Forderung erst zum jetzigen Zeitpunkt fallig wird.
Eine Übernahme der Kosten kann daher nicht erfolgen.
nun zu meinem anliegen, die abschlagszahlung unsererseits war zu niedrig was wir im nachhinein bemerkten, aber das amt hat ja die heizkosten zum follen anteil zu der zeit übernommen also 40€ aller 2 monate, jetzt stehen wir hier da mit 1250€ rechnung die wir bezahlen sollen obwohl die heizkosten (gas) vom amt übernommen werden sollten insoweit ich informiert bin.

wir gehen jetzt in einspruch jedoch in welcher form wir haben 2 kinder und können uns nach all dem trouble für den umzug (eigenübernahme der kaution, umzugskosten, weil das amt der meinung war gaskosten sind kein grund) nicht auch noch leisten das die uns hier so abfertigen. für sie war es kein grund auszuziehen, also bin ich der meinung dann ist es auch berechtigt das sie die kosten übernehmen denn wir waren zu der zeit beide hartz IV empfänger und sind es immernoch, habt ihr tips, erfahrungen, ratschläge für uns?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo buddha_04xxx
Widerspruch ist genau der richtige Weg.
Heizkosten wurden für die alte Wohnung übernommen (müssen ja auch), wurden also als angemessen betrachtet.
Nachzahlungen gehören zu den KdU und müssen ebenfalls übernommen werden genauso wie Guthaben angerechnet werden.
Den Quatsch wegen
Zitat: "Bei der Jahresabrechnung handelt es sich um eine alte Schuldverpflichtung aus einer vertraglichen Obliegenheit aus der Vergangenheit.
Die Schuldverpflichtung aus einem alten Mietverhältnis (gleich welcher Natur) berühren den aktuellen Bedarf nach Finanzierung der Unterkunftskosten nicht."

kann man vergessen.
Die Kostenübernahme für die alte Wohnung war genehmigt und erfolgte, daher sind auch eventuelle Nachforderungen aus diesem Mietverhältnis zu übernehmen.
Was wäre denn gewesen wenn auf eurem Konto der Eingang einer Guthabenzahlung aufgetaucht wäre?
Richtig >Da wäre auf jeden Fall das zurückerhaltene Geld als Einkommen angerechnet worden.
Ganz nebenbei bemerkt, 20 € Heizkosten pro Monat sind vielleicht in tropischen Regionen der Erde möglich. In unserer Klimazone bedeutet diese Abschlagshöhe von vorneherein schon, das dicke Nachforderung zu erwarten ist.
Also Widerspruch einlegen.
Viel Erfolg wünsche ich
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten