ALG2: Eltern müssen einen teil beitragen O.o

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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crunchy17
Beiträge: 4
Registriert: 16.07.2005 11:59

ALG2: Eltern müssen einen teil beitragen O.o

Beitrag von crunchy17 »

Halli Hallo.

Folgendes: Ich beziehe seit April2005 ALG2 und nach ein paar fortzahlungsanträgen gabs nie Probleme. Auch bisher eigentlich nicht^^. Im moment ist es bis September genehmigt worden. Und naja jetzt kam heute ein Brief von der ARGE allerdings nicht an micht sondern an meine Eltern. Aber in dem Brief geht es um mich. Und zwar steht drin das meine Eltern dazu verpflichtet seien einen Teil vom Arbeitslosengeld zu übernehmen und mich damit zu unterstützen. Den Rest würde dann die ARGE weiterhin bezahlen.
Naja meine Eltern natürlich gar nicht begeistert. Die sind ja sozusagen verpflichtet jetz diesen Fragebogen auszufüllen wo ja alles an einkommen usw rein muss und bei der ARGE abzugeben. Die schauen dann nach und berechnen das ob meine Eltern mitbezahlen müssen.

Meine Fragen sind dazu:

Frage 1-Im Brief stand drin das es sein kann das meine Eltern für die gesammten letzten Monate einen Teil zurückzahlen müssen. Am telefon sagte mir allerdings einer von der ARGE das das ab dem Monat gilt in dem der Brief eingegangen ist. Was davon stimmt jetzt ?

Frage 2-Meine Mutter hat vor längerer Zeit ihre Arbeit beendet. Nur noch mein Bruder und mein Vater arbeiten. Allerdings ist nur mein Vater alleine für Miete und alles weitere zuständig und muss uns alle versorgen. Das Verdiente Geld reicht auch nur grad so zum überleben aus. Wie würden die das sehen von der ARGE wenn sozusagen nur einer da ist der Geld ins Haus bringt? Oder ist das denen egal ?

Frage 3-Wenn meine Eltern Tatsächlich dazuzahlen müssen, wieviel würde das dann in etwa sein von den 345 euro ALG2 ?

Frage 4-Wie lange dauert in etwa die bearbeitung des Fragebogens?

Bitte um Antwort
Danke
crunchy17
Beiträge: 4
Registriert: 16.07.2005 11:59

Beitrag von crunchy17 »

weiss denn gar keiner etwas darüber? :(
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Hallo crunchy17, zu Frage 2 und 3 kann ich Dir sagen, daß jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (außer Dir)der Grundbetrag (345) zusteht, dann noch ein paar Freibeträge für Versicherung und Werbungskosten. Wenn der Rest höher ist als 276 € (80% von 345) fällt Dein Harz 4 weg.
Meine Frau und ich verdienen ca. 1500 € (netto) und unsere Tochter bekommt kein Geld!!
Ich bin gerade dabei Beschwerden zu schreiben.
Mail mal, wenn es bei Dir was Neues gibt.
Alles Gute pezet
crunchy17
Beiträge: 4
Registriert: 16.07.2005 11:59

Beitrag von crunchy17 »

Halli hallo erstmal danke für die antwort.

Öhm ich hab mal im internet gesucht und über das thema was gefunden.
Allerdings verstehe ich den absatz hier nicht:

Nach den neuen Regeln bleiben einem Paar mit erwerbslosem Kind ohne Ausbildung ein Satz von 1244 Euro plus Miete plus 50 Prozent des übrigen Einkommens oder Vermögens. Der Rest wäre dann für den Unterhalt des Kindes aufzuwenden. Eine Kulanzregelung gibt es aber für Mütter und Väter, die selbst Arbeitslosengeld II beziehen. Im Rechtsjargon seien diese Eltern zwar "unterhaltspflichtig". Wegen ihres geringen Einkommens sind sie aber nicht "unterhaltsfähig": "Sie müssen also nicht zahlen"

Hauptsächlich der erste satz verstehe ich die berechnung nicht.
kann mir den vielleicht jemand erklären ?
Das wäre sehr nett. :D
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

ist das schon die neuste Ausführung?
Bei uns wurde es so berechnet, wie ich beschrieben habe.
Kannst Du mir mal den Link schicken, wo Du es gefunden hast.
Hoffentlich reden wir nicht aneinander vorbei: ich meine volljährige Kinder unter 25 Jahren, die bei den Eltern wohnen!

pezet
crunchy17
Beiträge: 4
Registriert: 16.07.2005 11:59

Beitrag von crunchy17 »

Jo genau das meine ich auch.

http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1043.shtml

und darin steht halt dieser text und den begreife ich nicht ganz.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

da gibt es wohl einige "Auslegungsprobleme" Nach diesem Artikel (siehe crunchy17) bleibt den Eltern ein höher Selbstbehalt.
Nach der Berechnung für meine Tochter bleibt uns (den Eltern) nur der gleiche Satz ,als wenn wir selbst Harz 4 bekomme + Miete
Im SGB II § 9 steht :
2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
Da müßte es noch Durchführungsbestimmungen geben, in denen das alles geregelt wird. Die habe ich aber noch nicht gefunden. Es wäre schön, wenn sich betroffene noch melden würden.
Meine Tochter wird erst mal Widerspruch einlegen.
Dann werde ich an den Petitionsausschuß des Bundestages schreiben, mal sehen, ob die reagieren.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

@crunchy17: gibt es bei Dir schon was neues?
@all: meiner Tochter haben sie nun auch noch das letzte bischen Selbsachtung genommen: die Arbeitsmaßnahme, die sie gerade begonnen hat, wurde ihr, da sie ja kein Harz4 mehr bekommt auch gekündigt.
Jugendliche werden einfach fallen gelassen, nur raus aus der Statistik.
Eigentlich hieß es doch mal, alle Jugendlichen unter 25 Jahren soll ein Job vermittelt werden.
Ich habe an den Petitionsausschuß des Bundestages geschrieben, sollte ich Antwort bekommen, melde ich mich hier.
Was kann man noch dagegen unternehmen?
Es muß doch noch mehr Betroffene geben!
Alles Gute pezet
**************
Kaan
Beiträge: 3
Registriert: 27.06.2006 16:48

Beitrag von Kaan »

Hallo, ich muss jetzt auch alles aus der Familie darlegen für die Berechnung des Hartz 4

mal schauen wieviel die mir geben ... 345 bekam ich ... daVON werd ich dann demnächst wohl träumen ...
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