Hallo,
wir werden ab Juli leider Harz 4 beziehen müssen. Mein Mann hat in seinem Job keine Chance mehr auf einen Job und hat sich jetzt über Weiterbildung informiert.
Er würde gern in den Informatikbereich bzw. Programmierer. Nun hat er eine Schule gefunden, die eine Vollzeitmaßnahme über 18 Monate anbietet mit staatlichem Abschluss als Programmierer. Aber, die Lehrgangsgebühren betragen 460 Euro pro Monat. Es handelt sich um das BiB.
Nun meine Frage. Wir können das Geld nicht selbst finanzieren und sind auf Meisterbafög hingewiesen worden.
Wenn wir uns für diese Schule entscheiden, bekämen wir dann Harz 4 und können die Lehrgangsgebühren über Meisterbafög finanzieren, oder fallen wir komplett aus Harz 4 raus und müssen unseren kompletten Lebensunterhalt+ Lehrgangsgebühren finanzieren?
Ich hoffe, ihr wisst eine Antwort, ich blicke nicht mehr durch. Es geht um ca. 20.000 Euro Schulden, die nach der Weiterbildung abzuzahlen wären.
LG und Danke
Mareike
Weiterbildung - ALG II oder Meisterbafög oder.....?
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Hallo Blueeyes1407
Zum Meisterbafög habe ich folgendes gefunden:
(11) Das so genannte „Meister-BAföG“ wird nach den Vorschriften
des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) gezahlt. Es setzt sich aus einem Maßnahme- und einem Unterhaltsbeitrag zusammen. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) wird in voller Höhe, der Unterhaltsbeitrag teilweise als Darlehen gezahlt. Allein Erziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung erhalten.
Der Maßnahmebeitrag und der Zuschuss zu den Kosten der Kin- derbetreuung sind zweckbestimmt. Die Zahlung von Alg II ist daneben gerechtfertigt; eine Berücksichtigung als Einkommen scheidet nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a aus.
(12) Der Unterhaltsbeitrag dient demselben Zweck wie die Grundsi- cherungsleistungen nach dem SGB II. Er ist daher in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Eine Anrechnung ist aber – dem Zweck entsprechend - nur auf den Bedarf des Auszubildenden vor- zunehmen. Dies gilt auch für die familienbezogenen Bestandteile des Unterhaltsbeitrags. Die Anrechnung (als fiktives Einkommen) ist auch dann vorzunehmen, wenn der Auszubildende sich weigert, das Darlehen in Anspruch zu nehmen (s. Rz 9.7a und 9.7b zu § 9).
Gruß
Zum Meisterbafög habe ich folgendes gefunden:
(11) Das so genannte „Meister-BAföG“ wird nach den Vorschriften
des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) gezahlt. Es setzt sich aus einem Maßnahme- und einem Unterhaltsbeitrag zusammen. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) wird in voller Höhe, der Unterhaltsbeitrag teilweise als Darlehen gezahlt. Allein Erziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung erhalten.
Der Maßnahmebeitrag und der Zuschuss zu den Kosten der Kin- derbetreuung sind zweckbestimmt. Die Zahlung von Alg II ist daneben gerechtfertigt; eine Berücksichtigung als Einkommen scheidet nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a aus.
(12) Der Unterhaltsbeitrag dient demselben Zweck wie die Grundsi- cherungsleistungen nach dem SGB II. Er ist daher in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Eine Anrechnung ist aber – dem Zweck entsprechend - nur auf den Bedarf des Auszubildenden vor- zunehmen. Dies gilt auch für die familienbezogenen Bestandteile des Unterhaltsbeitrags. Die Anrechnung (als fiktives Einkommen) ist auch dann vorzunehmen, wenn der Auszubildende sich weigert, das Darlehen in Anspruch zu nehmen (s. Rz 9.7a und 9.7b zu § 9).
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo,
mein Freund bekommt auch Meisterbafög, ich Hartz4 + Nebenjob (aber unterschiedlich
hohes Einkommen).
Diesen Monat hat ich nur 277€ vom Nebenjob und 51€ Hartz4. Sein Meisterbafög
wird mir komplett angerechnet. In Widerspruch sind wir schon gegangen,
aber uns wurde gesagt das es keine einheitliche Regelung fürs Meisterbafög gibt
und das es daher immer vom Sachbearbeiter abhängig ist ob es angerechnet wird
oder nicht.
Stimmt das? Kann uns da einer weiterhelfen? Mein Freund denkt jetzt
schon darüber nach alles hinzuschmeißen, weil wir kein Geld haben um
die Prüfungsmaterialien zu kaufen. Würd ihm da gern irgendwie helfen....
LG Pandora
mein Freund bekommt auch Meisterbafög, ich Hartz4 + Nebenjob (aber unterschiedlich
hohes Einkommen).
Diesen Monat hat ich nur 277€ vom Nebenjob und 51€ Hartz4. Sein Meisterbafög
wird mir komplett angerechnet. In Widerspruch sind wir schon gegangen,
aber uns wurde gesagt das es keine einheitliche Regelung fürs Meisterbafög gibt
und das es daher immer vom Sachbearbeiter abhängig ist ob es angerechnet wird
oder nicht.
Stimmt das? Kann uns da einer weiterhelfen? Mein Freund denkt jetzt
schon darüber nach alles hinzuschmeißen, weil wir kein Geld haben um
die Prüfungsmaterialien zu kaufen. Würd ihm da gern irgendwie helfen....
LG Pandora
Hallo!
Ich halte da ein ausführliches persönliches Gespräch mit dem Fallmanager für dringend notwendig. Schon bei der Terminvereinbarung sollte der FM auf das Thema/die Problematik hingewiesen werden, damit er sich auch entsprechend vorbereiten kann...
zu Pandora: es kann nicht sein, daß die Klärung einer Rechtsfrage bzw. Anwendung von Vorschriften vom Gutdünken eines einzelnen Sachbearbeiters abhängt! Das sollte doch spätestens im Widerspruchsverfahren geklärt werden...
Ich halte da ein ausführliches persönliches Gespräch mit dem Fallmanager für dringend notwendig. Schon bei der Terminvereinbarung sollte der FM auf das Thema/die Problematik hingewiesen werden, damit er sich auch entsprechend vorbereiten kann...
zu Pandora: es kann nicht sein, daß die Klärung einer Rechtsfrage bzw. Anwendung von Vorschriften vom Gutdünken eines einzelnen Sachbearbeiters abhängt! Das sollte doch spätestens im Widerspruchsverfahren geklärt werden...
Ja in Widerspruch sind wir ja auch gegangen, weil uns beim Amtsgericht gesagt
wurde, dass es da keine einheitliche Regelung gibt.
Die beiden Damen wo ich vorher war (Antragsabgabe + Beantragung) haben gesagt,
dass es nicht angerechnet werden darf, da man eine Sozialleistung nicht auf
eine Sozialleistung anrechnen darf, zumal er einen Teil davon ja sowieso zurück-
zahlen muss.
Mal sehen wie lange mein Widerspruch diesmal dauert, 2005/2006 hat er teilweise
8 Wochen gedauert....(bis dahin bin ich hoffentlich weg von Hartz4, warte ja
auf Antwort wegen nem Studienplatz)
wurde, dass es da keine einheitliche Regelung gibt.
Die beiden Damen wo ich vorher war (Antragsabgabe + Beantragung) haben gesagt,
dass es nicht angerechnet werden darf, da man eine Sozialleistung nicht auf
eine Sozialleistung anrechnen darf, zumal er einen Teil davon ja sowieso zurück-
zahlen muss.
Mal sehen wie lange mein Widerspruch diesmal dauert, 2005/2006 hat er teilweise
8 Wochen gedauert....(bis dahin bin ich hoffentlich weg von Hartz4, warte ja
auf Antwort wegen nem Studienplatz)