Hallo liebe Gemeinde.
Ich stelle hier ein paar Fragen für meine Schwägerin.
Folgendes ist passiert.
Meine Schwägerin ist nach langen Jahren mit dem Alter von 46 Jahren von der Firma ausgeschieden.
Sie befindet sich nun im Moment noch im Arbeitsverhältnis in so einer Art Auffanggesellschaft wobei sie noch cirka 12 Monate dabei ist.
Dann in 12 Monaten ist sie endgültig arbeitslos.
Nun meine Schwägerin hat eine sehr hohe Abfindung erhalten und hat noch einiges erspartes.
Es würde reichen für ein Haus ,da sie ja noch ein Baugrundstück hat.
Sie hat nun grosse Angst,dass sie in ihrem Alter keine Arbeitsstelle mehr bekommt , was ja verständlich ist.
Mir , Ihr ist bekannt , dass , wenn sie eigenes Vermögen hat , ausser ein Haus dass sie bewohnt, dass sie dann kein Harz 4 bekommen kann , sondern sich sogar dann selber versichern muss.
Frage:
Was für Möglichkeiten gibt es ?
Kann sie sich noch in den nächsten 24 Monaten ein Eigenheim zulegen.
Das Amt meint ! Nein ! wenn es kurz davor wäre bevor Harz 4 auf sie zu käme , das sie behaupten würden sie hätte sich bewusst in die Situation gesetzt und sich vorher noch mal das Geld augegeben hat um doch noch Harz 4 zu bekommen.
Ich würde mich freuen , wenn Ihr mir näheres , besonders über die Möglichkeiten die man machen kann , oder hat , schreiben könnten.
Vielen Dank an Euch alle im voraus.
Gruss iser
Harz 4 , Hausbesitz,Vermögen,was darf man besitzen?,!lesen!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ich gebe mal so ein kleinen Leisen Tipp: Sparvertrag machen und das Geld da drauf packen! Darauf achten das es keine Zinsen gibt, sonst Zählt es als einkommen!
Wie lange der Anspruch auf ALG I ist sieht man hier !
http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... sdauer.pdf
Wie lange der Anspruch auf ALG I ist sieht man hier !
http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... sdauer.pdf
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
