Hallo, bei Anrechnung des Einkommens ließt man immer von Partnern und Kindern. Wie ist das aber mit im gleichen Haushalt lebenden Eltern bei unter 25 jährigen?
Meiner Tochter (20) wurde jetzt H4 gestrichen, weil meine Frau und ich zusammnen etwa 1500 € (netto) verdienen. Für uns wurde ein Bedarf von je 311 € angesetzt und dann noch die Miete. Was wir mehr haben müssen wir für den Unterhalt unserer Tochter verwenden!
Das kann doch nicht rechtlich sein!
Auf der einen Seite bin ich voll unterhaltsberechtigt, auf der anderen Seite wird das Kindergeld für Arbeitslose nur bis zum 21. Lebensjahr gezahlt!
Gibt es noch mehr hier mit solchen Problemen? Ich würde gern mal wissen, wie es bei Euch ist.
Kann mann da nicht rechtlich vorgehen?
Schließlich will ich doch auf meine "alten Tage" auch ein bischen was von meinem Verdienst habe.
Meine Tochter will arbeiten und schreibt auch regelmäßig Bewerbungen!
Es wäre schön, wenn sich viele melden würden!!
Alles Gute pezet
Einkommen der Eltern
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Schwieriges Thema, da die Rechtslage nach dem SGBII (HartzIV) sich erst ganz aktuell zum Nachteil der Eltern geändert hat.
Hat Ihre Tochter eine Ausbildung beendet? Nach der Rechtssprechung zum BGB ist die Unterhaltspflicht von Eltern mit Abschluß einer Ausbildung beendet.
Somit stehen m.E. die Rechtssprechung zum BGB und die Gesetzesänderungen im SGBII im Widerspruch zueinander.
Ausführlich zur Unterhaltspflicht nach dem BGB:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... ltab18.php
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und klagen, das letzte Wort ist zu diesem Thema hoffentlich noch nicht gesprochen. Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.
Hat Ihre Tochter eine Ausbildung beendet? Nach der Rechtssprechung zum BGB ist die Unterhaltspflicht von Eltern mit Abschluß einer Ausbildung beendet.
Somit stehen m.E. die Rechtssprechung zum BGB und die Gesetzesänderungen im SGBII im Widerspruch zueinander.
Ausführlich zur Unterhaltspflicht nach dem BGB:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... ltab18.php
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und klagen, das letzte Wort ist zu diesem Thema hoffentlich noch nicht gesprochen. Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.
ja, meine Tochter hat eine Ausbildung beendet und ist seit dem arbeitslos.
Sie hat gleich Harz 4 bekommen, da diese Ausbildung ein s.g. "kooparatives Modell" war ( das Land Brandenburg hat jedem suchenden Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zugesichert,für diese Ausbildung gab es kein Lehrlingsgeld und...... keiner der 24 Azubis hat einen festen Job!)
@admin: hier war doch noch eine Antwort von einer Frau, die ähnliche Probleme hatte. Wieso ist dieser Eintrag weg?
@grottenolm: ich habe eine Info von der Familienkasse, daß Kindergeld für arbeitslose Jugendliche nur bis zum 21. LJ gezahlt wird!
Alles Gute pezet
Sie hat gleich Harz 4 bekommen, da diese Ausbildung ein s.g. "kooparatives Modell" war ( das Land Brandenburg hat jedem suchenden Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zugesichert,für diese Ausbildung gab es kein Lehrlingsgeld und...... keiner der 24 Azubis hat einen festen Job!)
@admin: hier war doch noch eine Antwort von einer Frau, die ähnliche Probleme hatte. Wieso ist dieser Eintrag weg?
@grottenolm: ich habe eine Info von der Familienkasse, daß Kindergeld für arbeitslose Jugendliche nur bis zum 21. LJ gezahlt wird!
Alles Gute pezet