Einkommen der Eltern

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Einkommen der Eltern

Beitrag von pezet »

Hallo, bei Anrechnung des Einkommens ließt man immer von Partnern und Kindern. Wie ist das aber mit im gleichen Haushalt lebenden Eltern bei unter 25 jährigen?
Meiner Tochter (20) wurde jetzt H4 gestrichen, weil meine Frau und ich zusammnen etwa 1500 € (netto) verdienen. Für uns wurde ein Bedarf von je 311 € angesetzt und dann noch die Miete. Was wir mehr haben müssen wir für den Unterhalt unserer Tochter verwenden!
Das kann doch nicht rechtlich sein!
Auf der einen Seite bin ich voll unterhaltsberechtigt, auf der anderen Seite wird das Kindergeld für Arbeitslose nur bis zum 21. Lebensjahr gezahlt!
Gibt es noch mehr hier mit solchen Problemen? Ich würde gern mal wissen, wie es bei Euch ist.
Kann mann da nicht rechtlich vorgehen?
Schließlich will ich doch auf meine "alten Tage" auch ein bischen was von meinem Verdienst habe.
Meine Tochter will arbeiten und schreibt auch regelmäßig Bewerbungen!
Es wäre schön, wenn sich viele melden würden!!
Alles Gute pezet
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Schwieriges Thema, da die Rechtslage nach dem SGBII (HartzIV) sich erst ganz aktuell zum Nachteil der Eltern geändert hat.
Hat Ihre Tochter eine Ausbildung beendet? Nach der Rechtssprechung zum BGB ist die Unterhaltspflicht von Eltern mit Abschluß einer Ausbildung beendet.

Somit stehen m.E. die Rechtssprechung zum BGB und die Gesetzesänderungen im SGBII im Widerspruch zueinander.

Ausführlich zur Unterhaltspflicht nach dem BGB:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... ltab18.php

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und klagen, das letzte Wort ist zu diesem Thema hoffentlich noch nicht gesprochen. Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

ja, meine Tochter hat eine Ausbildung beendet und ist seit dem arbeitslos.
Sie hat gleich Harz 4 bekommen, da diese Ausbildung ein s.g. "kooparatives Modell" war ( das Land Brandenburg hat jedem suchenden Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zugesichert,für diese Ausbildung gab es kein Lehrlingsgeld und...... keiner der 24 Azubis hat einen festen Job!)

@admin: hier war doch noch eine Antwort von einer Frau, die ähnliche Probleme hatte. Wieso ist dieser Eintrag weg?
@grottenolm: ich habe eine Info von der Familienkasse, daß Kindergeld für arbeitslose Jugendliche nur bis zum 21. LJ gezahlt wird!

Alles Gute pezet
Antworten