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kürzung von harz4

Verfasst: 18.06.2006 12:37
von cat21
wollte mal wissen welche gründe die haben um harz4 zu kürzen weil mein freund wurden 10 prozent gekürzt sagen uns aber keine gründe warum

Verfasst: 18.06.2006 15:54
von Azze
Bei 10% hat er wohl einen Termin bei der ARGE nicht wahrgenommen. Wenn unbegründet dann gleich wiederspruch einlegen.

Verfasst: 19.06.2006 22:29
von wuschel04
Hallo!

a) Im SGB2 gibt es m.W. einen "Katalog" von "Sanktionstatbeständen". Das von "Azze" erwähnte "Meldeversäumnis" ist nur ein Grund unter vielen...
b) Falls eine "Sanktion" eingetreten ist, muß die Arge hierüber eigentlich auch einen Bescheid erteilen, in dem der Grund für diese "Sanktion" genannt ist. Ich würde da mal nachfragen...

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 19.06.2006 22:34
von Gast
Eine Sanktion erfolgt erst nach Anhörung. Danach Kürzung durch Bescheid.

Alles andere ist m.E. rechtswiedrig.