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Umzugskostenübernahme Alg2 Bezieher mit 2 Kinder !?

Verfasst: 16.06.2006 10:19
von mcfit
hallo,

ich bin seit Januar2006 Alg2 bezieher, meine Frau ist im 5.Monat Schwanger und wir haben noch ein Kind (16Monate).

unsere jetzige Wohnung ist eine 2 1/2 raum Wohnung also ohne Kinderzimmer, wir möchten in eine grösere Wohnung umziehen allerdings fehlt uns hierbei das finanzielle. Wir werden auch zur zeit von der Schuldnerberatung betreut.

meine frage jetzt, würde uns das Arbeitsamt in meiner Situation beim Umzug finanziell unterstützen ?

Umzugskosten+evtl.Kinderzimmer möbel usw.

Verfasst: 18.06.2006 22:54
von mcfit
keine Antwort auf meine Frage ????????????????

Verfasst: 18.06.2006 23:13
von Gast
Da solltet ihr mal in eure kommunalen Regelungen für Wohnraum nachschauen. Für 4 Personen müssten so um die 85 m² angemessen sein.

Verfasst: 18.06.2006 23:27
von mcfit
unsere jetzige wohnung hat 52qm mit 3 Personen.

würde das Arbeitsamt uns den Umzug genehmigen ? sprich auch finanziell unterstützen ?

Verfasst: 18.06.2006 23:46
von Gast
Schaue bitte in eure kommunalen Regelungen rein. Das steht da drin.

Verfasst: 19.06.2006 10:41
von mcfit
kommunalen Regelungen !!!!

was ist das denn ?

Verfasst: 19.06.2006 15:38
von Azze
Hat eure aktuelle Wohnung schon 3 Zimmer ? Dann könnte es sein das die ARGE einen Umzug für nicht notwendig ansieht. Solltet ihr nur 2 Zimmer haben , habt ihr da schon bessere Chancen.

Bei mir war ein Umzug laut ARGE auch nicht notwendig , obwohl nur 33m² für meine Frau und mich und nur 1 Zimmer. Musste leider alle Kosten selber tragen.

Einfach mal beantragen und zwar schriftlich, dann musst du sehen was die ARGE dazu sagt.

Verfasst: 19.06.2006 15:47
von Gast
mcfit hat geschrieben:kommunalen Regelungen !!!!

was ist das denn ?
Eine Kommune ist die Stadt oder die Gemeinde in der Du wohnst.
Die haben für die "Kosten der Unterkunft und Heizung" Regeln aufstellen müssen, da im Gesetz nur von "angemessenen" Kosten die Rede ist.

Eine Auswahl von kommunalen Regelungen findest Du bei Tacheles:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

Sollte die für Dich zutreffende Regelung nicht dabei sein, fordere sie von der für Dich zuständigen ARGE oder Optionskommune an.