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Harz 4

Verfasst: 16.06.2006 09:10
von Spyke1234
Hallo,
bin neu und freue mich das es endlich mal ein Forum für Harz 4 gibt wo mann seine Fragen stellen kann ....

möchte das hiemit auch gleich tun :)

habe einen guten Freund der Harz 4bekommt und vieleicht bald einen Job in Aussicht hat ....
Wie sieht es aus, wenn mann mitte des Monats seinen Job dann beginnen sollte und das erste Gehalt dann ende des Monats bekomt wie wird dann Harz 4 überbrückt?
Könnte mann vieleicht mit dem Amt eine rückzahlung vereinbaren bis das volle erste Gehalt dann gezahlt wird?
denn wenn mann mitte eines Monats einen Job findet denk ich mal das der Arbeitgeber nicht das volle Gehalt zahlen würde wenn mann erst vieleicht monates mitte ein job antritt..

wie soll mann über die Runden kommen wenn mann Familie hat :(


ich selbst kenn mich damit nicht so aus, deshalb hoffe ich das mir hier jemand vieleicht helfen kann...

bedanke mich ganz lieb schon mal im voraus


bussie Spyke1234 :wink:

Verfasst: 16.06.2006 09:21
von Anny
hallo,

bei uns ist es so gelaufen :

mein freund hat arbeit bekommen, hat das dem amt mitgeteilt.

alg 2 haben wir wie immer bekommen, und als die erste gehaltsabrechnung kam, haben wir diese zum amt geschickt, das wurde dann berechnet (da das zuflussprinzip zählt, also es wird für den monat angerechnet indem das gehalt gezahlt wurde)

das überbezahlte aus dem ersten monat wurde uns dann von der nächsten zahlung des amtes abgezogen.

hoffe die antwort hat etwas weitergeholfen


liebe grüße

anny

Verfasst: 16.06.2006 12:11
von bambinab
hallo :-)

mal ganz doof gefragt: wie meldet man sich überhaupt ab? ich hab nur eine änderungsmitteilung bekommen. ich will aber nicht änder sondern mich abmelden.

gruss bambina

Stelle bitte deine Frage einmal, und nicht in verscheidende Beiträge. Habe Dir die Antwort bereits hier gegeben:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2114.html
DjTermi Moderator

Verfasst: 16.06.2006 13:53
von DjTermi

Verfasst: 16.06.2006 19:19
von bambinab
oh entschuldige bitte!
als ich hier gefragt habe hatte ich die antwort noch nicht bekommen!

aber naja wie man sich abmeldet weisst nun immer noch keiner

Verfasst: 16.06.2006 19:31
von DjTermi
Das habe ich Dir hier : http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2114.html doch geschrieben wie ! Anrufen bei der ARGE oder Komune !

Verfasst: 17.06.2006 10:04
von bambinab
ja anrufen und dann? die wollen immer dass wir irendwelche formulare ausfüllen. das dumme ist: wenn man einen job im ausland bekommen hat kann man nicht einfach so zum amt um so ein formular abzugeben. bis ich das nächste mal da bin habe ich schon mindestens einen monat gearbeitet und dann werfen sie einem wieder vor dass man nebenbei gearbeitet hat und trotzdem geld bezieht.

gibt es denn ein abmeldeformular? oder muss echt nur anrufen?

gruss bambina

Verfasst: 17.06.2006 10:40
von Azze
Im schlimmsten Fall zahlst du dann eben die zuviel erhaltenen ALG2 Leistungen zurück.

Verfasst: 17.06.2006 20:07
von EarlGrey
bambinab hat geschrieben:
gibt es denn ein abmeldeformular? oder muss echt nur anrufen?
Was spricht denn gegen die Benutzung des Änderungsformular. Schliesslich ist eine Abmeldung auch eine Änderung, oder? Kannst Du doch eingeben, was sich geändert hat, nämlich daß Du Arbeit hast. Sehr wahrscheinlich wollen sie dann wissen, wieviel Du verdienst und wann es gezahlt wird/wurde, dann rechnen sie Dir neu aus, ob Du noch Anspruch auf Leistungen hast. Wenn nein, ist das ja auch eine Abmeldung. In dem Monat, wo Du zwar schon arbeitest aber vielleicht noch keinen Lohn gezahlt bekommst (weil erst zum 2. des Folgemonats fällig) hast Du sogar noch Anspruch auf Leistungen. Also ist es doch gut so, oder?

Gruß
Earl