Problem mit Einspruch wegen Rückzahlung
Verfasst: 15.06.2006 12:15
Hallo
Ich hab im August letztem Jahres meinen letzten Lohn bekommen von nem alten Arbeitgeber der was Höher war als das ALG1 was wir dann ab September bekommen hatten.
Zudem bekamen wir(meine Lebensgefährdin und ich) ALG2, da Sie im Erziehungsurlaub ist.
In dem Monat wo ich ALG1 bekam will die ARGE das komplette ALG2 zurückhaben wo gegen ich erst einmal Einspruch eingelegt habe.
Jetzt erstmal die erste Frage: Wenn man ALG1 bekommt hat man dann kein Recht auf ALG2 für eine Bedarfsgemeinschaft?
Desweiterem kam ein Schreiben das der Einspruch an die jeweilige Stelle weitergeleitet wurde und zugleich eine Zahlungsaufforderung das der Betrag denoch erstmal zurückgezahlt werden muss.
Das Schreiben muss unterschrieben werden, wo ich mich mit der zurückgeforderten Summe gleichzeitig einverstanden erkläre was sich ja aber mit meinem Einspruch dann überschneidet, da ich ja ebendrum nicht mit der zurückgeforderten Summe einverstanden bin.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich hab im August letztem Jahres meinen letzten Lohn bekommen von nem alten Arbeitgeber der was Höher war als das ALG1 was wir dann ab September bekommen hatten.
Zudem bekamen wir(meine Lebensgefährdin und ich) ALG2, da Sie im Erziehungsurlaub ist.
In dem Monat wo ich ALG1 bekam will die ARGE das komplette ALG2 zurückhaben wo gegen ich erst einmal Einspruch eingelegt habe.
Jetzt erstmal die erste Frage: Wenn man ALG1 bekommt hat man dann kein Recht auf ALG2 für eine Bedarfsgemeinschaft?
Desweiterem kam ein Schreiben das der Einspruch an die jeweilige Stelle weitergeleitet wurde und zugleich eine Zahlungsaufforderung das der Betrag denoch erstmal zurückgezahlt werden muss.
Das Schreiben muss unterschrieben werden, wo ich mich mit der zurückgeforderten Summe gleichzeitig einverstanden erkläre was sich ja aber mit meinem Einspruch dann überschneidet, da ich ja ebendrum nicht mit der zurückgeforderten Summe einverstanden bin.
Wie soll ich mich verhalten?