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Was beachten bei einer WG ?

Verfasst: 14.06.2006 15:09
von Suspense
Hallo,

ich (männlich) möchte mit einer Frau zusammen in eine WG ziehen. Ich war heute bei der ARGE und habe das kund getan, hatte auch schon den Mietvertrag im Gepäck. Leider wurde ich zurückgewiesen, dass das so ohne weiteres nicht alles nachvollziehbar wäre. :( Man glaubte mir erstmal nicht, dass es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Das müsse geprüft werden und ob die Wohnung überhaupt WG-tauglich wäre. Mich würde aber niemand hindern in die Wohnung einzuziehen. Wenn ich sie alleine nehmen würde, wäre das kein Porblem. Sie hat 62m² und kostet 299 Euro/warm. Bei 276 läge die Grenze und den Rest müsse ich dann halt drauf zahlen.

Verkehrte Welt? :shock:

Wer kann mir sagen was ich tun soll. Ich will die Wohnung ja haben und auch die WG in der Konstellation. Wie ist die Rechtslage in solchen Fällen?

Danke und Gruß
Suspense

Verfasst: 14.06.2006 20:50
von submarin
Um hier sinnvoll zu antworten, wäre zumindest wichtig zu wissen, ob Sie unter 25 Jahre alt sind.

Wenn Sie älter sind, kann Ihnen keine Behörde verbieten, umzuziehen. Sie müssen nur alle mit dem Umzug verbundenen Kosten alleine tragen. Dabei ist es völlig egal, ob die ArGe Ihnen unterstellt, Sie würden mit einer Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben wollen.
Wichtig wird ja die Frage erst bei den Lebenshaltungskosten. Nach den aktuell geänderten Gesetzen wurde jetzt nur die Beweisumkehr eingeführt, d.h. Sie müssen ggfs. beweisen, dass Sie in nicht als Paar zusammen leben.

Verfasst: 14.06.2006 22:32
von Suspense
Hallo,

danke für die Antwort. Ich werde dieses Jahr 30. Dieses Beratungsgespräch lief, im Nachhinein betrachtet, schon ein wenig merkwürdig. :?

Bei genauer Betrachtung der Sachlage, würde das bedeuten, dass ich den Vertrag einfach unterschreiben könnte und die ARGE somit keine wirklich nachvollziehbaren Gründe hätte, die neue Wohnung nicht zu bezahlen.

Gruß Suspense