Alleinerziehend und Auto
Verfasst: 14.06.2006 10:09
Hallo,
heute mal eine Frage für meine Schwägerin. Sie bezieht seit kurzem Harz 4, da sie Nachwuchs bekommen hat und alleinerziehend ist. Nun wurde ihr mitgeteilt, sie dürfe kein Auto haben, da sie ja nicht vor hat, in nächster Zeit arbeiten zu gehen und da sie noch im Haus ihrer Eltern wohnt, die selbst ein Auto besitzen. Sie könne mit dem Auto ihrer Eltern fahren.
Im Grunde genommen ist das ja richtig. Aber ihre Eltern brauchen das Auto selbst, weil sie am arbeiten sind. Da ist nichts mit mal eben ausleihen. Das geht höchstens am WE. Die teilen sich selbst schon mit 2 Leuten ein Auto. Wir wohnen hier in einem kleinen Dorf, in dem es außer einen Tante- Emma Laden nichts gibt. Keinen Arzt, gar nichts.
In den Harz 4 Vorschriften finde ich nur, dass jeder ein Anrecht auf ein angemessenes Fahrzeug hat. Gehört sie nicht auch dazu???
LG und Danke
Mareike
heute mal eine Frage für meine Schwägerin. Sie bezieht seit kurzem Harz 4, da sie Nachwuchs bekommen hat und alleinerziehend ist. Nun wurde ihr mitgeteilt, sie dürfe kein Auto haben, da sie ja nicht vor hat, in nächster Zeit arbeiten zu gehen und da sie noch im Haus ihrer Eltern wohnt, die selbst ein Auto besitzen. Sie könne mit dem Auto ihrer Eltern fahren.
Im Grunde genommen ist das ja richtig. Aber ihre Eltern brauchen das Auto selbst, weil sie am arbeiten sind. Da ist nichts mit mal eben ausleihen. Das geht höchstens am WE. Die teilen sich selbst schon mit 2 Leuten ein Auto. Wir wohnen hier in einem kleinen Dorf, in dem es außer einen Tante- Emma Laden nichts gibt. Keinen Arzt, gar nichts.
In den Harz 4 Vorschriften finde ich nur, dass jeder ein Anrecht auf ein angemessenes Fahrzeug hat. Gehört sie nicht auch dazu???
LG und Danke
Mareike