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Amtsärztliche vorstellung durch die Arge / Pflicht oder ???
Verfasst: 14.06.2006 09:43
von flinki
Hallo erst mal, meine Frage: Ich bin chronisch krank, ( Morbus Crohn), deshab seit Jahren lagzeitabeitslos. Das Arbeitsamt hat von mir noch ein Gutachten , was beschreibt welche arbeiten bzw. welche voraussetzungen für eine Tätigkeit zu erfüllen sind. Mein Arbeitsberater !!! zuletzt gesehen vor 8 Monaten, will mich nun zum Amtsarzt schicken, dafür soll ich -schriftlich - mein einverständnis geben und diesen Arzt -auch schriftlich- von der schweigepflicht entbinden. Muß ich mich darauf einlassen ???????
Hoffe auf eine rege beteiligung von Euch.
MFG. Flinki
Verfasst: 14.06.2006 09:58
von DjTermi
Es gibt keine Arbeitsberater mehr. Des weiteren wissen wir ja nicht wie alt das Gutachten ist und es kann sich was geändert haben.
Verfasst: 14.06.2006 10:08
von flinki
Das gutachten ist von 1995.
die Krankheit ist unheilbar.
bin 50% schwerbehindert, müßte aber 60 haben
und streite mich noch mit den Bhörden.
MFG. Flinki
Verfasst: 14.06.2006 10:36
von DjTermi
Und warum hastt Du dann Angst vor der Untersuchung ?
Verfasst: 14.06.2006 10:49
von flinki
hi Dj. steht in meiner Frage etwas von Angst ????
Kannst Du dir die Frage auch rein rechtlich vorstellen ??
Verfasst: 14.06.2006 11:21
von DjTermi
Hallo flinki,
nimms mir nicht übel was ich geschrieben habe, aber es hat sich halt so angehört. Du hast ja eine Mitwirkungsflicht, und darum musst Du da schon das über dich ergehen lassen diese Prozedur. Du kannst dagegen zwar klagen , aber ob das durch kommt, bezweifle ich
amtsärztliches....
Verfasst: 14.06.2006 18:10
von tasha
hallo...die krankenfraktion antwortet

ich bin auch chronisch krank,musste zur amtsärztin,das war eine homöopatin(wie schreibt man das richtig?),aber es ist eine krankheit,die mein orthopäde behandelt,er schrieb als beispiel:wird sich verschlechtern,sie schrieb:voll arbeitsfähig.dann bin ich zur RA,denn das würde ja bedeuten,dass mein orthopäde ein idiot ist und sein handwerk nicht kennt oder von mir für diesen schrieb bezahlt wurde....ich darf in meinem erlernten beruf nicht mehr arbeiten.sagt mein manager:"wenn sie nichts anderes finden,können sie da auch wieder in ihrem beruf arbeiten,nur WIR dürfen sie da nicht mehr vermitteln....also ich darf..trotz ärztl.gutachten..jedenfalls sagt er noch,dass alle 6 monate ein neues gutachten gemacht werden kann,wozu,wenn`s chronisch ist,kapier ich auch nicht,aber das ist wohl wieder nur "pro forma".ausserdem,was soll`s?du hast,was du hast,die wissen das doch eh schon,von wegen schweigepflicht:so tragisch ist das doch nicht,oder um was geht`s dir genau?
Verfasst: 15.06.2006 09:20
von wuschel04
Hallo "flinki",
es geht ja wohl um die Frage, ob bei der vorliegenden Erkrankung und Schwerbehinderung überhaupt noch "Erwerbsfähigkeit" (Arbeit mindestens 3 Stunden täglich) vorliegt. Wenn diese Frage durch ein "Amtsgutachten" (das letzte dürfte wegen "Altertums" wohl nicht mehr zu gebrauchen sein) verneint wird, ist m.W. ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente fällig. Dann wäre ja auch eine "Integration" in den Arbeitsmarkt nicht möglich.
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 15.06.2006 10:04
von flinki
Da chronisch kranke ja keine Lobby haben, und man deshalb als Mensch 3. Klasse angesehen wird, und dem Amtsarzt noch seine liebe Freizeit stielst, ist es doch kein Wunderwenn man als - vollschichtig einsetzbar - eingestuft wird.
MFG.
Verfasst: 15.06.2006 13:45
von wuschel04
Hallo "flinki",
ich würde da doch nicht so "schwarz" sehen...
Wenn Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird, >>> siehe oben,
wenn Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, wissen dann alle Beteiligten, in welchem Umfang und für welche Sparte "Marktfähigkeit" vorliegt. Nur dann können "Integrationsversuche" erfolgreich sein - oder liege ich da völlig falsch?
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 15.06.2006 18:49
von Christy
ich war auch letzends dort ..naja das wort (Amts)arzt sagt ja schon für wen die ihre entscheidungen treffen .
die hatten null ahnung von meinen erkrankungen und auch null verständniss
und haben einen nicht mal ausreden lassen .
das die sich überhaupt ärzte nennen ist schon ne frechheit in meinen augen !
amtsarzt...
Verfasst: 16.06.2006 09:45
von tasha
ja,du schreibst mir aus der seele...abgesehen davon hasse ich es krank zu sein ...aber früher,auf meiner ex-arbeit da habe ich mich zeitenweise hingeschleppt aus angst die arbeit zu verlieren.....und jetzt hab ich was chronisches,chronischer gehts nur noch,wenn ich unter der erde liege,kriege deswegen keine arbeit in meinem erlernten beruf,werde aber vollschichtig eingestuft(betonung auf überwiegend sitzen)u.kein e fliessbandarbeit!!
ich denke,das ist ein guter denkanstoss für dich mit :"Erwerbsunfähigkeit"oder verminderte erwerbsfähigkeit.ich kenne die bestimmungen nicht.aber gerade der amtsarzt müsste das doch wissen.?

Verfasst: 16.06.2006 10:17
von Christy
die amstärtzin wo ich war das waren meine beschwerden egal , sie meinte sogar zum schluss noch : " wäre ja schlimm wenn sie mit 22 nicht voll arbeitsfähig wären ,wo kämen wir denn da hin ? "
somit eben wer jung ist kann ja eh nix haben ....und wenn dann ist es egal du man ja jung ist ... so hörte sich das an .
und dann noch ihre albernen übungen ich dich mit verletztem knie machen sollte ,was hätte garnicht verlangen dürfen sagte mit eine ärztin als ich ihr später davon erzählte .
ich naiv wie ich war habe sie natürlich fast alle unter schmerzen gemacht ,die weil dort sagten ich müsste das jetz machen sonst könnten sie das nicht einschätzen .
dabei hätte ich die übungen garnicht machen müssen .und die hätten einige von den übungen garnicht verlangen dürfen aufgrund meiner beschwerden.
ich kann nur den tipp geben man sollte sich je nach dem was man für erkrankungen hat vorher bei den eigenen ärzten mal informieren was die amstärzte überhaupt verlangen dürfen unf was nicht .
amtsärztl.......
Verfasst: 17.06.2006 21:34
von tasha
jaaa-ging mir auch so. ich habe dermassen abartige übungen unter schmerzen gemacht,schön blöd,man sollte sich hinsetzen und sagen:das kann ich nicht,ich habe schmerzen,aber die preussische disziplin....
