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Postlaufzeiten von Bescheiden

Verfasst: 14.06.2006 06:22
von wuermchen
Hallo!

Ich habe echt ein Problem mit den Behörden!
Sagt mal, wie lange dürfen Bescheide mit der Post unterwegs sein?
Ich öffne nur noch meine Post im Beisein eines Zeugen, weil sonst nämlich ich wieder die Arschkarte habe. Aber das nützt auch nichts gegen die GEZ. -,-

Gestern bekam ich z.B. wieder einen Bescheid von der ARGE.
Datum des Bescheides 13. Mai 2006. Erhalten habe ich den am 13. Juni 2006. Das ist nun nicht das erste Mal, dass das Datum vom Erhalt so stark abweicht. Als ich arbeitslos wurde, musste ich über 3 Monate auf mein ALG II warten. Wenn nicht mein Vermieter x-Mal dort angerufen und vorgesprochen hätte, dann würde ich heute unter ner Brücke schlafen. Auch die Bitte auf Vorschuss der Miete wurde bei mir abgelehnt.

Man kann ja von GEZ-Gebühren befreit werden. Ich habe schon 2 Mal einen Antrag auf Befreiung ausgefüllt und ein Anschreiben mit rein gelegt, dass ich im Moment von niemandem einen Cent bekomme. Sobald ich aber einen Bescheid habe, werde ich den sofort nachreichen. Das machte ich bisher auch immer! Aber das erkennt die GEZ nicht an.
Was kann ich dafür, wenn eine andere Behörde so langsam arbeitet?
Ich kann doch auch nur Schreiben und persönlich mit denen sprechen. Zwingen kann ich die doch nicht!? Oder soll ich etwa mit einer Pumpgun dort reinmaschieren?

Ich lasse mir jedes Mal für diese Idioten eine Zweitschrift anfertigen.
Das schicke ich wie eh und je rechtzeitig mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung dort hin. Das interessiert die GEZ aber gar nicht. Die reagieren nicht auf Briefe, eMails oder mein Fax. Jetzt sollte ein Vollstrecker kommen und dann habe ich nachgegeben und gezahlt. Ich kämpfte nun schon fast 1 Jahr so. Meine Nerven halten das nicht mehr aus. Ich träume manchmal, dass ich denen mal, stellvertretend für Millionen genervte Bürger, einen Denkzettel verpasse.

In Deuschland kann man ruhig Recht haben. Aber das heißt noch lange nicht, dass man es auch bekommt oder durchsetzen kann. Wie soll man sich denn auch einen Anwalt leisten, wenn man nicht mal weiß, wie man überleben soll.

Deutschland - Demokratie und Recht und Freiheit. Dass ich nicht lache.

Falls jemand eine Antwort haben sollte, dann rein damit! Oder auch nur anderes Leid klagen. Dann weiß ich, dass ich nicht alleine bin. Ich will endlich mal wieder lachen!! :cry:

Verfasst: 14.06.2006 12:15
von Anny
hallo würmchen,

bescheide haben wir auch schon sehr verspätet bekommen! ja es geht dir nicht alleine so!

auch die gez gebühren haben wir wegen dem druck von der gez bis letztens bezahlt, da die letzten bescheide (für die verlängerung der befreiung) zu spät kam!

danach wollte die von der gez trotzdem das geld haben! nun, ich sagte mir nun reichts, sollen sie doch ihre blöden sender endlich mal sperren!!!! die schaue ich eh nicht!
aber ich schrieb denen auch gleichzeitig einen widerspruch, da sie irgendeine zuzahlung nach irgendeinem paragraphen in dem bescheid gesehen haben, der da gar nicht drin stand!

ende vom lied ja wir sind nun befreit, doch für die letzten monate müssen wir doch bezahlen!

oder noch ein anderes beispiel:

mein freund fing an zu arbeiten und meldete dieses auch rechtzeitig, die arge rechnete ein FIKTIVES gehalt von fast 600 euro an, obwohl aus dem arbeitsvertrag ersichtlich war, das er viel weniger brutto hatte!

wir hin, die haben das dann nachgerechnet und uns den rest zwar ausbezahlt, doch das auch einige monate erst später!!!

zum glück konnten wir aber in der zeit einige freunde und familienangehörige fragen, die uns dann das geld für die miete leihen, denn das gehalt kam ja nun auch erst mitte des darauffolgendes monats!!!

du siehst, dir geht es nicht alleine so!!!!


liebe grüße

anny

P.S.: dies was ich hier nun schrieb soll nicht direkt als meckern zählen, da es ja nun auch in der vergangenheit liegt! es ist nur meine persönliche erfahrung die ich gemacht habe, weil z.B. bescheide zu spät ankamen und manchen mitarbeitern der arge einfach die zeit und das wissen fehlte!

Verfasst: 14.06.2006 18:10
von wuermchen
Och! Ist doch kein Meckern Anny! :wink:
Aber zum Kotzen ist es doch! Naja. Weisst Du ja selber!

Die scheiß GEZAPO sollten sie mal abschaffen!
Ich werfe auch den ersten brennenden Stein. :D

Verfasst: 15.06.2006 01:07
von nervi
hi würmchen,

ich muss Dir mit den Bescheiden recht geben, ich bekam den vom 03.05.06 am 30.05.06 zugestellt, am gleichen Tag kam das Geld, das eigentlich am 02.05.06 hätte da sein sollen !!! Aber, da ich kein Geld hatte rannte ich am 16.05. zur Arge und fragte nach, man tat ganz erstaunt, und war aber so nett und druckte mir den Bescheid "vorab" schon mal aus (wuste auch nicht das sowas geht) !!!
Da ich auch GEZ Befreiung machen wollte, habe ich im Internet das Formular ausgedruckt, bin mit diesem "Vorabausdruck" zur Bank gegangen, habe ihn beglaubigen lassen, und mit dem Formular eingeschickt.
Du wirst es nicht glauben, ich habe tatsächlich von der GEZ vergangene Woche bescheit bekommen das ich ab 17.05. befreit bin. Es wird mir keiner glauben, aber heute ist sogar schon die Rückerstattung von Mai (war schon bezahlt) gekommen.

Ja, mal so mal so, man weis nie wie es einen gerade erwischt ! Ich hatte mal Glück, obwohl ich sonst immer die "A" - Karte auf der Stirn habe.

Verfasst: 15.06.2006 09:44
von wuschel04
Hallo!

Leider kenne ich im "Umgang" mit der GEZ nicht besonders aus, habe aber schon gehört, daß die ziemlich aggressiv vorgehen. M.E. kann aber doch der Zeitpunkt, ab dem man von den Gebühren befreit wird, nicht vom Datum des Bescheides der Arge abhängen! :cry: Es muß doch genügen, wenn man bei der GEZ den Befreiungsantrag (rechtzeitig!) zunächst formlos "dem Grunde nach" stellt mit dem Hinweis, man habe den Arge-Bescheid noch nicht erhalten, werde ihn aber umgehend nachreichen. Wenn die GEZ das nicht akzeptiert, sollte man ihr "auf die Füße treten" - ich weiß aber nicht, wie. Vielleicht ist da ja jemand schlauer???

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 15.06.2006 12:30
von nervi
Hallo Wuschel04,

bei mir habt die GEZ nicht das Datum des Bescheides gewertet, dann wäre ich ja Rückwirkend ab Anfang Mai befreit worden. Nachdem ich den ersten Antrag ergebnislos zurück bekam weil kein Bescheid (ich hatte ihn ja noch nicht) beilag, sendete ich das nächste mal den Antrag mit Bescheid, und mit diesem Datum wurde befreit !
So hat man es mir auch bei der GEZ erklärt: es zählt zwar der Monat in dem der Antrag auf ALG2 gestellt wurde, aber erst von dem Datum ab, wo der Antrag mit Bescheid bei der GEZ gestellt wurde !

wünsch noch einen schönen Tag

Verfasst: 15.06.2006 13:35
von wuschel04
Hallo!

"So hat man es mir auch bei der GEZ erklärt: es zählt zwar der Monat in dem der Antrag auf ALG2 gestellt wurde, aber erst von dem Datum ab, wo der Antrag mit Bescheid bei der GEZ gestellt wurde !"

Vielen Dank für die Info - aber verstehen kann ich das leider noch immer nicht so ganz... :? Gilt nun als relevantes Datum die Alg2-Antragstellung oder der Antrag bei der GEZ oder die Übersendung des Alg2-Bescheides?

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 15.06.2006 14:29
von nervi
:?: Genau, "verstehen" kann ich es auch nicht, denn es gibt ja die "Gesetze", nur welche "Gesetze", die der GEZ, denke ich !!! :wink:

Verfasst: 15.06.2006 20:29
von EarlGrey
Zu dem Thema habe ich auch gleich nochwas beizusteuern, da mich das schon sehr lange stört. Die Bescheide oder auch sonstige Post der ARGE laufen hier oft mehr als eine Woche.

Gerade heute fragte ich nach dem Ergebnis meines Antrages von Anfang April (also nach über 8 Wochen) und bekam zu hören, daß am 8.6. ein Ablehnungsbescheid rausging. Heute ist der 15.6. Was macht dieser Bescheid solange unterwegs? Fragte ich auch am Telefon und es hieß, der würde in NÜRNBERG ausgedruckt werden. Gut und schön, sage ich mir, und frage mich gleich weiter: Warum in Nürnberg und nicht bei mir in der Stadt und warum sollte das ein Grund sein, daß der so lange unterwegs ist.

Aber es geht noch weiter: Wir sind uns sicher, daß wir gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen werden. Welches Datum gilt denn nun für den Beginn der 14-tägigen Frist? Wenn der Bescheid noch eine Woche länger unterwegs ist und das Datum der Erstellung gilt, dann habe ich ja keine Chance auf Wahrung der Frist. Und wenn es der Tag der Zustellung ist, wie beweise ich, daß mir der Bescheid erst zwei Wochen nach Ausdruck in die Hände gekommen ist? Reicht die Zeugenaussage meines Ehepartners?

Zum Thema GEZ: Auch ich habe ja das Problem, noch keinen gültigen Bescheid als Nachweis für die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht zu haben. Bisher hat man auf mein Schreiben (Anfang Juni) noch nicht reagiert. Netterweise hatte man uns schon letztes Jahr die Befreiung gewährt und gleich bis 30.06. diesen Jahres im Voraus, mit der Maßgabe bis zu diesem Datum die erforderlichen Nachweise nachzureichen. Plötzlich kommt Ende Mai ein Brief mit Datum von einer Woche davor, ich solle innerhalb von 14 Tagen (also bis 31.5.) die Nachweise schicken. Ist doch auch komisch, daß sie es sich anders überlegt haben, oder?

Naja, musste das hier mal loswerden. Würde mich freuen, wenn sich jemand in der Fristensache auskennt.

Danke
Earl

Verfasst: 15.06.2006 22:33
von nervi
Hallo EarlGrey,
da ich ja das Problem "langer Post...weg" habe erleben müssen, gerade auch zwecks Einspruch, habe ich mich von der Arge belehren lassen müssen:
Die Einspruchfrist zählt "ab Zustellung", es heißt weiter laut Arge: "die Zustellung wird immer Vorrausgesetzt, Erstellungsdatum plus 3 Tage" !!!
Nach dem ich sagte, das käme niemals hin, meinten sie "so sind unsere Vorgaben, wir erstellen an dem Tag der auf dem Schreiben steht, dann werden die Daten zentral nach Nürnberg übertragen, dort wird ausgedruckt, und versendet, wir können nichts dazu was Nürnberg mit der Post macht !"
Da ich mich nicht streite (ist ja schon in sich nicht stimmig), hole ich jetzt die Post nur noch im Beisein eines Zeugen aus dem Briefkasten, am besten der Briefträger direkt, auf keinen Fall Verwandtschaft, das glaubt keiner !!!

in diesem Sinne bis zum nächsten mal

Verfasst: 18.06.2006 14:22
von wuermchen
Hat nicht jemand ne Pumpgun irgendwo rumliegen? Ich glaube, nur so kann man seinem Recht Nachdruck verleihen. :D