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abmelden, wenn man wegfährt
Verfasst: 11.06.2006 15:36
von luna23
Hi.
Hab mal ne frage.
Wie is das jetzt geregelt. Ich würde gern aus persönlichen gründen nach essen (von berlin aus) fahren. Wie lange/kurz kann man weg sein, bzw. ab wann muß man dem aa melden das man weg ist? Oder muß ich den ganzen tag zu hause sitzen um fürs amt dann doch mal erreichbar zu sein?
Bin auch ab und zu bei meinen eltern die außerhalb von berlin wohnen und übernachte dann auch mal dort. Muß ich das auch schon melden?
Oder wenn ich mal nach gera will, um mal auf meine kranke oma aufzupassen. Wird das gestattet? Wenn ja wie lang.
Wär toll wenn mir da jemand helfen könnte.
luna.
Verfasst: 11.06.2006 18:45
von Anna
soweit ich weis, gibt es 21 "Urlaubstage" im Jahr
Verfasst: 11.06.2006 19:51
von luna23
ahja.
aber muß man sich auch schon abmelden, wenn man mal über nacht oder auch 2 nächte weg is? das is ehr das was ich wissen möcht.
weil theoretisch bin ich ja über handy erreichbar, und hab das auch immer bei mir. also wenn, falls die mich mal erreichen wolln, halt.
luna.
Verfasst: 11.06.2006 20:43
von Azze
Ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich glaube du musst alles was über einem Tag Abwesenheit vom Wohnort bedeutet bei der Arge anmelden. Du musst jedenfalls nicht immer zuhause sitzen. Du musst aber per Post erreichbar sein (nicht per Telefon).
Verfasst: 12.06.2006 14:52
von Anna
ja, so sagte man mir auch, alles ab einem Tag soll angemeldet werden.
Verfasst: 12.06.2006 15:42
von DjTermi
Alles was Ortsabewesend ist, muss gemeldet werden !
Verfasst: 12.06.2006 16:11
von RedSea
ich hab da auch mal eine Frage zu..
Gilt das auch für's Wochenende? Da muss man ja normal auch nicht arbeiten (ausser Schichtarbeiter etc.) Und am WE arbeitet das Amt ja auch nicht.
Verfasst: 12.06.2006 18:58
von DjTermi
Gilt das auch für's Wochenende?
Da Du auch Leistungen am Wochenende bezahlt bekommst, muss Du auch das Melden. Wie gesagt, ALLES was in Ortsabwesenheit ist !!!
Verfasst: 12.06.2006 23:40
von Gast
Ortsabwesenheit muß bisher wegen der Erreichbarkeit gemeldet werden.
Erreichbar=die Post kommt
Sonntags haben sogar verHartze Ruhetag, genau wie die Post.
Da die Behörden auch Samstags geschlossen haben, kann man folgendes ableiten:
Ortsabwesenheit ohne Info der Arge von Freitag nach Briefträger bis Montag vor Postfilialenschluß sollte gehen.
Dies soll aber allerdings ab August verschärft werden.
Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz soll nur noch für "Arbeitnehmer", auch 1-Euro-Jobber, gelten. Warten wir dies also erstmal ab.
Verfasst: 13.06.2006 10:14
von DjTermi
Da muss ich Dir leider widersprechen. Wenn Du im anderen Ort bist, und hast das nicht gemeldet und Dir passiert dann etwas, bist Du bzw. der Leistungsempfänger nicht Krankenversichert!
Verfasst: 13.06.2006 11:21
von wuschel04
Hallo "DjTermi",
ich glaube, daß Sie da etwas "falsch liegen"... der Krankenversicherungsschutz kann doch durch eine kurze Ortsabwesenheit nicht entfallen!

Wegen der "Wochenend-Abwesenheit" würde ich schon eher "Ralf Hagelstein" zustimmen. Zum "Urlaub" allgemein: m.W. hat ein Alg1-Empfänger oder ein Alg2-Empfänger (z.Zt.) keinen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz! Die Behörde redet da immer von (genehmigter) Ortsabwesenheit. Die "Genehmigung" wird in aller Regel wohl für die Dauer von 21 Kalendertagen pro Jahr erteilt, soweit dadurch nicht die "Integration" (Vermittlung u.s.w.) behindert wird. Um "Komplikationen" zu vermeiden, ist es m.W. wichtig, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit vor Reiseantritt einzuholen. Im übrigen sollten Agentur und Arge wichtigeres zu tun haben, als sich für einen 2-tägigen Besuch bei der Oma in xxx zu interessieren...
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 13.06.2006 11:32
von DjTermi
Ich dachte auch nur um den schutz auf Krankenversicherung nicht zu verlieren , sollte man schon jede Abwesenheit angeben. Dann habe ich da mich vertan ! Aber werde mich trozdem mal bei der KK informieren.
Verfasst: 13.06.2006 11:50
von genervte Sie
@Dj Termi:
Du meintest, bei unangemeldeter Ortsabwesenheit kann der Krankenversicherungsschutz erlöschen, aber wie würde das denn aussehen, wenn ich über meine Eltern krankenversichert bin?
Frage an alle:
Wie sieht das denn mit der Ortsabwesenheit aus, wen die Arbeitsvermittlerin einem sagt: "Machen Sie sich bis zum 1.8 (beginn meiner Ausbildung) noch eine schöne Zeit und genießen Sie es. Von mener Seite brauchen Sie sich für 6 Wochen nicht mehr bewerben". (Ich muss dazu sagen, ich habe 36 Bewerbungen in einem halben Jahr geschrieben(um die Zeit bis zur Ausbildung zu überbrücken) und nur Absagen bekommen.
Gruß
genervte sie
Verfasst: 13.06.2006 12:09
von wuschel04
Hallo "genervte Sie",
ich würde mich lediglich bei meiner Fallmanagerin vergewissern, daß mit ihrer Aussage auch die "Ortsabwesenheit" genehmigt und dort dokumentiert ist. Zum KV-Schutz hatte ich schon etwas gesagt, würde mich aber "zur Sicherheit" bei meiner KK erkundigen.
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 14.06.2006 02:16
von Gast
Die "Ortsabwesenheit" hat mit der GKV nun wirklich nichts zu tun.
Lasst uns bitte alle daran denken, das "DJTermi" auch immer seine Dienstanweisungen oder Durchführungshinweise der BA im Kopf hat.
Daß die nicht immer mit Recht und Gesetz im Einklang sind, hat er ja schon lange erkannt und hilft daher hier ja auch fleißig mit.
Also bitte: Mensch bleiben!