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HartzIV und Unterhaltspflicht

Verfasst: 30.08.2005 21:01
von Hajo25
Hallo,

ich bin seit Januar HarztIV-Empfänger,habe mittlerweile eine 1-jährige Tochter und bin aber seit Juni nicht mehr mit der Mutter des Kindes zusammen.
So weit ich weiß, kann ich daher mit der Unterhaltszahlung vorübergehend aussetzen.Habe bis jetzt regelmäßig den Unterhalt gezahlt, bin aber jetzt an einem Punkt angekommen, wo ich es nicht mehr schaffe. Außerdem bin ich auch auf dem Stand, das die Kindesmutter den Unterhalt solange vom staat erhalten kann, wenn sie den entsprechenden antrag stellt. Sollte sie einen solchen antrag stellen, muss ich dann den Unterhalt für diese Zeit zurückzahlen trotz HarztIV?

Hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt :D

Verfasst: 31.08.2005 13:06
von Gast
Natürlich gibt es auch Unterhaltsvorschuss. Das gibs beim Jugendamt für 6 Jahre (man kann diese Leistungen in Anspruch nehmen bis das Kind 12 Jahre ist)
Der Hacken: zwar brauchst du nun nicht bezahlen, aber die Zahlungen vom Jugendamt, müssen irgendwann- wenn man wieder Arbeit hat, zurück gezahlt werden.
Besser wäre eine Einigung mit der Mutter, oder direkt im Jugendamt vorstellig werden ( wenn schon ein Unterhaltstitel vorliegt- das ist die gerichtliche Festlegung des Unterhaltssatzes) und hier um eine Titeländerung bitten, da nicht zahlungsfähig bist. Dann musst du zwar von dem bischen Geld noch was abgeben, aber allemale besser als eine monatliche Anhäufung- dank Jugendamt- von weit über 200,-

Verfasst: 14.09.2005 16:11
von Hajo25
Und wie geht man am besten vor, wenn man keine Unterhaltstitel hatß Habe mich damals mit meiner Ex auf einen betrag geeinigt ohne Titel.