HartzIV und Unterhaltspflicht
Verfasst: 30.08.2005 21:01
Hallo,
ich bin seit Januar HarztIV-Empfänger,habe mittlerweile eine 1-jährige Tochter und bin aber seit Juni nicht mehr mit der Mutter des Kindes zusammen.
So weit ich weiß, kann ich daher mit der Unterhaltszahlung vorübergehend aussetzen.Habe bis jetzt regelmäßig den Unterhalt gezahlt, bin aber jetzt an einem Punkt angekommen, wo ich es nicht mehr schaffe. Außerdem bin ich auch auf dem Stand, das die Kindesmutter den Unterhalt solange vom staat erhalten kann, wenn sie den entsprechenden antrag stellt. Sollte sie einen solchen antrag stellen, muss ich dann den Unterhalt für diese Zeit zurückzahlen trotz HarztIV?
Hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt
ich bin seit Januar HarztIV-Empfänger,habe mittlerweile eine 1-jährige Tochter und bin aber seit Juni nicht mehr mit der Mutter des Kindes zusammen.
So weit ich weiß, kann ich daher mit der Unterhaltszahlung vorübergehend aussetzen.Habe bis jetzt regelmäßig den Unterhalt gezahlt, bin aber jetzt an einem Punkt angekommen, wo ich es nicht mehr schaffe. Außerdem bin ich auch auf dem Stand, das die Kindesmutter den Unterhalt solange vom staat erhalten kann, wenn sie den entsprechenden antrag stellt. Sollte sie einen solchen antrag stellen, muss ich dann den Unterhalt für diese Zeit zurückzahlen trotz HarztIV?
Hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt
