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Harz 4 Heizung über Strom .. Nachzahlung.. Gehts oder nicht?

Verfasst: 08.06.2006 18:07
von totto4711
Hallo,

Kurz zur Begebenheit.

Meine Freundin Harz 4, 5 Kinder Alleinerziehend.

Hat eine Heizungsanlage über Strom (so Wärmetausch / Speicher) Heizungen. (Es fallen also keine Gas oder Sonstigen Heizkosten an).

Allerdings ist der Stromverbrauch relativ hoch (da sehr alte Heizkörper).

Nun hat sich der Stomversorger gemeldet, und will eine nachzahlung von 350 Euro haben. Soweit so gut. Aufs Konto geschaut.. und festgestellt, das das Geld scho vor dem Erhalt des Briefes abgebucht wurde..

Jetzt die Frage ??

Kann man beim Amt einen Teil der Summe wieder holen ?

Und wenn ja .. wie ?

Würd mich über antworten sehr bedanken.

TOTTO

Verfasst: 08.06.2006 20:40
von Melinde
Hallo totto4711
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, fällige Nachzahlungen beim Amt beantragen. Sofern die Höhe angemessen ist werden die dann übernommen.
Zur Abbuchung durch den Energieversorger:
So geht das nicht wie die das gemacht haben.
Zuerst kommt die Jahresabrechnung zum Kunden in der die Nachforderung aufgeführt ist.
Dann erst wird gezahlt.
Wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt kann man der innerhalb einer Frist widersprechen und das Geld wird von der überweisenden Bank zurückgebucht.
Am besten gleich zur Bank, der Zahlung widersprechen und mit der Rechnung zum Amt und Übernahme beantragen.
Wenn das ganze Geld beim Stromversorger ist hat man sonst nichts mehr für den Lebensunterhalt.
Ein solches Handeln der Stromfirma finde ich reichlich unverschämt.
Die bekommen ihr Geld erst, wenn man es auch hat.

Wenn man Geld überwiesen hat gibt es auch noch eine Chance den Betrag zurückzufordern, klappt allerdings nur wenn das Empfängerkonto gedeckt ist.
Gruß

Verfasst: 10.06.2006 17:49
von Margaretha
Wenn das Geld per Lastschrift abgebucht wurde, kann man es innerhalb von 6 Wochen stornieren u. das würde ich in dem Fall auch sofort tun!