Übergang ALG-II - Job
Verfasst: 08.06.2006 16:44
Hallo zusammen,
ich hab auch ne Frage zur Hilfebedürftigkeit von Harz4.
Ich habe bis Ende April ALG 1 bekommen und ab dem Mai Harz4.
Am 29. Mai habe ich eine neue Vollzeitarbeitstelle angefangen und
bekomme mein erstes Gehalt am 30. Juni.
Frage: steht mir nicht für den Juni noch Geld zu?? Das Arebitsamt bzw.
hier in Freiburg die Arge verweigert mir das Geld...aber ich bin doch jetzt
noch Hilfebedürftig und auf das Geld angewiesen!!
Weiß vielleicht jemand etwas dazu?? Ich bin für jedem Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Tami
ich hab auch ne Frage zur Hilfebedürftigkeit von Harz4.
Ich habe bis Ende April ALG 1 bekommen und ab dem Mai Harz4.
Am 29. Mai habe ich eine neue Vollzeitarbeitstelle angefangen und
bekomme mein erstes Gehalt am 30. Juni.
Frage: steht mir nicht für den Juni noch Geld zu?? Das Arebitsamt bzw.
hier in Freiburg die Arge verweigert mir das Geld...aber ich bin doch jetzt
noch Hilfebedürftig und auf das Geld angewiesen!!
Weiß vielleicht jemand etwas dazu?? Ich bin für jedem Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Tami