Hallo zusammen,
ich hab auch ne Frage zur Hilfebedürftigkeit von Harz4.
Ich habe bis Ende April ALG 1 bekommen und ab dem Mai Harz4.
Am 29. Mai habe ich eine neue Vollzeitarbeitstelle angefangen und
bekomme mein erstes Gehalt am 30. Juni.
Frage: steht mir nicht für den Juni noch Geld zu?? Das Arebitsamt bzw.
hier in Freiburg die Arge verweigert mir das Geld...aber ich bin doch jetzt
noch Hilfebedürftig und auf das Geld angewiesen!!
Weiß vielleicht jemand etwas dazu?? Ich bin für jedem Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Tami
Übergang ALG-II - Job
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Übergang ALG-II - Job
Zuletzt geändert von Kauffrau_77 am 08.06.2006 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
hallo!
ich denke, das du noch für den juni etwas bekommen müsstest, da doch das zuflussprinzip zählt!
kann mich natürlich auch irren, aber wovon sollst du denn sonst deine miete etc. bezahlen?
aber so gut kenne ich mich da auch nicht aus.
evtl. müsstest du nochmal dorthin gehen und das vor ort ansprechen 8mit der miete und wie du denn sonst zur arbeit kommen sollst)
liebe grüße
anny
ich denke, das du noch für den juni etwas bekommen müsstest, da doch das zuflussprinzip zählt!
kann mich natürlich auch irren, aber wovon sollst du denn sonst deine miete etc. bezahlen?
aber so gut kenne ich mich da auch nicht aus.
evtl. müsstest du nochmal dorthin gehen und das vor ort ansprechen 8mit der miete und wie du denn sonst zur arbeit kommen sollst)
liebe grüße
anny