Rückerstattung wg. Zuzahlungsbefreiung = Einkommen?
Verfasst: 07.06.2006 19:55
Hallo,
wenn man Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt bekommen hat und daraufhin eine Überweisung der zuviel gezahlten Beträge aufs Konto bekommt, ist dies nun Einkommen und muß der ARGE mitgeteilt werden?
Und wie verhält es sich, wenn man an einem Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt und sich die Punkte in Geld auszahlen läßt? (ebenfalls per Überweisung)
Gruß
Earl
P.S. Für ALG2-Empfänger sollte die Belastungsgrenze bei knapp 80 Euro liegen, egal ob Familie oder Alleinstehend. Richtig? Chronisch krank nur 40 Euro.
wenn man Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt bekommen hat und daraufhin eine Überweisung der zuviel gezahlten Beträge aufs Konto bekommt, ist dies nun Einkommen und muß der ARGE mitgeteilt werden?
Und wie verhält es sich, wenn man an einem Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt und sich die Punkte in Geld auszahlen läßt? (ebenfalls per Überweisung)
Gruß
Earl
P.S. Für ALG2-Empfänger sollte die Belastungsgrenze bei knapp 80 Euro liegen, egal ob Familie oder Alleinstehend. Richtig? Chronisch krank nur 40 Euro.