Hallo,
wenn man Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt bekommen hat und daraufhin eine Überweisung der zuviel gezahlten Beträge aufs Konto bekommt, ist dies nun Einkommen und muß der ARGE mitgeteilt werden?
Und wie verhält es sich, wenn man an einem Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt und sich die Punkte in Geld auszahlen läßt? (ebenfalls per Überweisung)
Gruß
Earl
P.S. Für ALG2-Empfänger sollte die Belastungsgrenze bei knapp 80 Euro liegen, egal ob Familie oder Alleinstehend. Richtig? Chronisch krank nur 40 Euro.
Rückerstattung wg. Zuzahlungsbefreiung = Einkommen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Rückerstattung wg. Zuzahlungsbefreiung = Einkommen?
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Hallo EarlGrey
Zurückgezahlte Zuzahlungen von der Krankenkasse sind kein Einkommen und dürfen nicht angerechnet werden. Das Geld hast Du aus Deinem Regelbedarf gezahlt und bekommst es wegen Überschreitung der Zuzahlungsgrenze wieder zurück.
Wenn Du die Kontoauszüge vorlegen musst dann vergiss nicht das Schreiben der Krankenkasse mitzuliefern. Da steht genau drin woher das Geld ist und somit wird deutlich das es nur zur Quelle zurückfließt. Nämlich Deinem Geldbeutel.
Wie es mit den Bonuspunkten ausschaut kann ich Dir leider nicht sagen.
Vermute aber, das wird als Einkommen gewertet.
Frag mal Deine Krankenkasse ob die die Punkte nicht in Naturalwaren umwandeln. Dann bliebe Dir im Fall der Anrechnung als Einkommen wenigstens was davon.
Belastungsgrenze ist 2% des Brutto-Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Was als chronisch anerkannt wird erfährt man bei der Krankenkasse.
Gruß
Zurückgezahlte Zuzahlungen von der Krankenkasse sind kein Einkommen und dürfen nicht angerechnet werden. Das Geld hast Du aus Deinem Regelbedarf gezahlt und bekommst es wegen Überschreitung der Zuzahlungsgrenze wieder zurück.
Wenn Du die Kontoauszüge vorlegen musst dann vergiss nicht das Schreiben der Krankenkasse mitzuliefern. Da steht genau drin woher das Geld ist und somit wird deutlich das es nur zur Quelle zurückfließt. Nämlich Deinem Geldbeutel.
Wie es mit den Bonuspunkten ausschaut kann ich Dir leider nicht sagen.
Vermute aber, das wird als Einkommen gewertet.
Frag mal Deine Krankenkasse ob die die Punkte nicht in Naturalwaren umwandeln. Dann bliebe Dir im Fall der Anrechnung als Einkommen wenigstens was davon.

Belastungsgrenze ist 2% des Brutto-Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Was als chronisch anerkannt wird erfährt man bei der Krankenkasse.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Melinde,
danke für die schnelle Antwort.
Das mit chronisch krank ist bei uns schon geregelt vom letzten Jahr, einmal Nachweis vom Arzt vorlegen und das ist gebongt.
Ja, die Kasse kann das auch in Naturalwaren auszahlen, das wäre mir aber nicht so recht, weil ich beispielsweise mit einem Hometrainer oder Kinderspielzeug nicht so viel anfangen kann wie mit 90 Euro.
Man könnte die Bonuspunkte aber auch auf ein anderes Mitglied derselben Krankenkasse übertragen, dieses kann sich das Geld überweisen lassen und einem dann irgendwie "zukommen" lassen.
Earl
danke für die schnelle Antwort.
Das mit chronisch krank ist bei uns schon geregelt vom letzten Jahr, einmal Nachweis vom Arzt vorlegen und das ist gebongt.
Ja, die Kasse kann das auch in Naturalwaren auszahlen, das wäre mir aber nicht so recht, weil ich beispielsweise mit einem Hometrainer oder Kinderspielzeug nicht so viel anfangen kann wie mit 90 Euro.
Man könnte die Bonuspunkte aber auch auf ein anderes Mitglied derselben Krankenkasse übertragen, dieses kann sich das Geld überweisen lassen und einem dann irgendwie "zukommen" lassen.
Earl
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