Rückerstattung wg. Zuzahlungsbefreiung = Einkommen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Rückerstattung wg. Zuzahlungsbefreiung = Einkommen?

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

wenn man Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt bekommen hat und daraufhin eine Überweisung der zuviel gezahlten Beträge aufs Konto bekommt, ist dies nun Einkommen und muß der ARGE mitgeteilt werden?

Und wie verhält es sich, wenn man an einem Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt und sich die Punkte in Geld auszahlen läßt? (ebenfalls per Überweisung)

Gruß
Earl

P.S. Für ALG2-Empfänger sollte die Belastungsgrenze bei knapp 80 Euro liegen, egal ob Familie oder Alleinstehend. Richtig? Chronisch krank nur 40 Euro.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo EarlGrey
Zurückgezahlte Zuzahlungen von der Krankenkasse sind kein Einkommen und dürfen nicht angerechnet werden. Das Geld hast Du aus Deinem Regelbedarf gezahlt und bekommst es wegen Überschreitung der Zuzahlungsgrenze wieder zurück.
Wenn Du die Kontoauszüge vorlegen musst dann vergiss nicht das Schreiben der Krankenkasse mitzuliefern. Da steht genau drin woher das Geld ist und somit wird deutlich das es nur zur Quelle zurückfließt. Nämlich Deinem Geldbeutel.
Wie es mit den Bonuspunkten ausschaut kann ich Dir leider nicht sagen.
Vermute aber, das wird als Einkommen gewertet.
Frag mal Deine Krankenkasse ob die die Punkte nicht in Naturalwaren umwandeln. Dann bliebe Dir im Fall der Anrechnung als Einkommen wenigstens was davon. :wink:
Belastungsgrenze ist 2% des Brutto-Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Was als chronisch anerkannt wird erfährt man bei der Krankenkasse.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hallo Melinde,

danke für die schnelle Antwort.

Das mit chronisch krank ist bei uns schon geregelt vom letzten Jahr, einmal Nachweis vom Arzt vorlegen und das ist gebongt.

Ja, die Kasse kann das auch in Naturalwaren auszahlen, das wäre mir aber nicht so recht, weil ich beispielsweise mit einem Hometrainer oder Kinderspielzeug nicht so viel anfangen kann wie mit 90 Euro.

Man könnte die Bonuspunkte aber auch auf ein anderes Mitglied derselben Krankenkasse übertragen, dieses kann sich das Geld überweisen lassen und einem dann irgendwie "zukommen" lassen.

Earl
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