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HARTZ4 + eBay? :(

Verfasst: 07.06.2006 10:59
von Darkchylde24
Moin,

ich habe die letzten 12 Monate ALG1 bezogen und stehe nun am 30.06.06 davor in ALG2 überzugehen.

Ich war heute beim AA und habe dort meinen ALG2 Antrag abgeholt, mir wurde unteranderem gesagt das ich die Kontoauszüge der letzten 2 Monate vorlegen muss.

Nun mein Problem und meine Frage, gerade in den letzten 2 Monaten hatte ich relativ regelmäßige Veräufe auf eBay, unteranderem viele PC Spiele auch eines Freundes (diese Einnahmen stehen auf den Auszügen sind aber nicht meine!)

Wie gebe ich das nun an, zählt dies als Einkommen, wie versichere ich denn nun bitte glaubwürdig das es zum großen Teil nicht mein Geld war was sich da auf den Auszügen abzeichnet. :(

Die eBay Verkäufe auch von meiner Seite aus sind nun erledigt sprich da kommt nix mehr, aber wieviel durfte ich überhaupt während der ALG1 Phase "einnehmen" (Ich habe ca. 250-300Euro je Monat im April und Mai gehabt) und wie erkläre ich das quasi ab heute keine Verkäufe mehr statt finden.

Ich sehe hier drin schon jetzt ein großes Problem bei meinem Antrag und hoffe auf Tipps und Hilfe, ich habe jetzt echt angst das der Antrag abgelehnt oder stark beschränkt wird, dann stehe ich quasi auf der Straße.

Verfasst: 07.06.2006 11:23
von Margaretha
Schon seltsam, das exakt mit Beendigung des Bezuges von ALG I keine Verkäufe mehr stattfinden! :roll:

Verfasst: 07.06.2006 15:16
von NixPlan
Ich war heute beim AA und habe dort meinen ALG2 Antrag abgeholt, mir wurde unter anderem gesagt das ich die Kontoauszüge der letzten 2 Monate vorlegen muss.
Was nicht im Sinne des Gesetzes ist. Siehe u.a.:
http://www.alg-2.info/info_argumente/lsg-hessen-050609/

Die Vorlage der KA dient dazu um zu überprüfen on Kapital "verschoben" wurde. Jedoch gibt es keine Verpflichtung diese vorzulegen.

Allerdings steht es im Widerspruch nicht belegen zu können dass es sich nicht um Eigenverdienst handelt. Nimmt man Gelder im Namen dritter ein so wird man diese auch wieder auszahlen, was sich logischerweise auf den Kontoauszügen niederschlägt.
Sprich, man gibt das Geld ja weiter.
Daraus resultiert das es sich nicht um eine Einkunftsart handelt. Diese ist sowieso nicht gegeben, da es Gelegenheitsverkäufe waren die nicht nachhaltig betrieben wurden. Schließlich wurden diese Artikel vorher auch mal erworben, eine Gewinnerzielungsabsicht i.S.d.G. ist dadurch nicht nachweisbar.

Solange du die Wahrheit angibst wird es keinen Grund geben eine Kürzung vorzunehmen, noch wäre diese zulässig.

Eine Argumentation wäre anzugeben dass vorhandene Waren verkauft wurden um den Lebensstandard zu halten bzw. nicht weiter sinken zu lassen. Da nun keine verwertbaren Sachen mehr vorhanden sind ist es halt vorbei.

Verfasst: 08.06.2006 00:27
von Darkchylde24
Ich habe halt einfach mit einem Freund zusammen dessen Pc Spiele und DVD Sammlumg aufgelöst da ich viel Zeit habe hat er es mich machen lassen und ich habe das alles erledigt, war ja auch froh was zu tun zu haben. Nur das Geld ist von meinem Konto nicht per überweisung an ihn gegangen ich habe ihm immer mal wieder was gegeben das ist das problem. Das glauben die mir doch nie beim Arbeitsamt :(

Und vorbei ist das ganze seit nun knapp einer Woche sind halt keine DvDs mehr da :)
Ich habe an Hartz4 gar nicht gedacht bevor nicht der blöde Brief in der Post war.

Verfasst: 08.06.2006 06:56
von NixPlan
Demnach kann dir dein Freund das belegen.
Lass dir von deinem Freund schriftlich belegen dass die Verkäufe in seinem Namen, ohne Provision, durchgeführt wurden.
Damit machst du glaubhaft keine weitere Einnahme zu haben.

Ehrlich gesagt alles ein wenig merkwürdig, mit Zweifeln wirst du rechnen müssen.
ich habe ihm immer mal wieder was gegeben
Wenn ich jemandem Sacherte anvertraue um diese zu veräussern verlange ich nicht nur hin und wieder was. Aber ihr werdet ja bezeugen können was ihr da getan habt.