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neuer Regelsatz-nachträgliche Zahlung oder neuer Bescheid??

Verfasst: 05.06.2006 19:04
von Mohnblume
Wir beziehen als ehe.Gemeinschaft je 298,-€.Ab 1.Juli 2006 ändert sich ja der Regelsatz.Unser Bescheid läuft noch bis August 2006.Nun meine Frage:Erhalte ich einen neuen Zwischenbescheid,wo auch wir die neuen Regelsätze für ehe.Gemeinschaften erhalten,also haben wir Anspruch auf den neuen Regelsatz,obwohl der Bescheid schon bis August 2006 geht.Der Sachbearbeiter meinte,wir hätten erst ab September 2006 Anspruch auf den neuen Bescheid!Für eine Antwort,wäre ich wie immer dankbar!

Verfasst: 05.06.2006 21:35
von NixPlan
Ich hoffe jetzt nicht voll ins Klo zu greifen, aber "normal" muss das Amt den Regelsatz ab in Kraft treten bewilligen und dafür den Leistungsbescheid ändern.
Geschieht dies nicht würde ich einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, als Begründung wäre der neue, gesetzliche Regelsatz anzugeben.

Verfasst: 05.06.2006 23:13
von Melinde
Hallo NixPlan
Du hast nicht in´s Clo gegriffen. Habe irgendwann mal folgende Info gespeichert und jetzt hierhin kopieren können.
(War nur als PDF vorhanden aber es gibt ja Probeversionen mit kleinen Fehlern für PDF to word. Ich weiß nur nicht mehr von welcher Internetseite ich das habe, leider) :(

Veranderte Hohe der Regelleistung ab dem 01.07.2006.

Ab dem 01.07.2006 wird die im SGB II gesetzlich festgeschriebene Hohe der monatlichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bundesweit
einheitlich geandert (Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Anderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch and andere Gesetze vom 24.03.2006,
Bundesgesetzblatt 2006, Teil 1, Nr. 14 vom 30.03.2006)

Die monatliche Regelleistung betragt dann:


6 fir Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind
oder deren Partner minderjahrig ist 345 €

• bei zwei Partnern der Bedarfsgemeinschaft, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils 311 €

• fur sonstige erwerbsfahige Angehorige der Bedarfs
gemeinschaft sowie Kinder ab dem 15. Lebensjahr jeweils 276 €

• fur Kinder der Bedarfsgemeinschaft bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres jeweils 207 €


Die Zahlung der geanderten Regelsatze ab dem 01.07.2006 erfolgt
automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht zu stellen.

Die in Folge der Gesetzeganderung gegebenenfalls notwendige
Neugri ndung der Bedarfsgemeinschaften fur unverheiratete
erwerbsfahige Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben and in Haushaltsgemeinschaf mit den Eltern leben, erfolgt durch einen Bescheid.
Fir weitergehende Fragen steht Ihnen Ihr personlicher Ansprechpartner gern zur Verfi gung.

Gruß