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Übergang ALG-II - Job

Verfasst: 04.06.2006 16:25
von moni73
Ich habe am 2 Mai eine neue Arbeit angetreten (selbst gesucht). Davor war ich Hartz4 Empfänger.Meine Genehmigung für Hartz4 ging bis August.
Meinen ersten Lohn bekomme ich erst am 20.Juni. Also geh ich 7 Wochen arbeiten ohne Geld.

Vom Arbeitsamt habe ich eine Mitteilung bekommen, daß sie mir mein Geld einstellen, da ich 4 Seiten vom Mietvertrag nicht eingereicht habe.Stehen eh nur die § drin.

Sämtliche Anträge vom Arbeitsamt wurden abgelehnt, da diese zu spät eingereicht wurden.Meine Einstellung erfolgte kurzfristig und da konnte ich erst die Anträge einen Tag später vom Amt schicken lassen. Widersprüche zwecklos. Habe schon ein Tänzchen mit denen durch.

So, nun meine Frage.
Habe ich noch Anspruch auf ALG2 für die Überbrückung bis zum 20.Juni
Bis jetzt habe ich kein Geld bekommen und sämtliche Abbuchungen gehen nun leider zurück und Miete auch. :x

Verfasst: 04.06.2006 16:47
von Azze
Für den Mai musst du ganz normal deine ALG2 Bezüge bekommen (Du hast ja im Mai noch kein Gehalt bekommen) !!

Die Unterlagen die fehlen eben nachreichen ! Rede am besten auch mit deinem Arbeitgeber das der dir dein Gehalt erst zum 1.7 auszahlt, dann kriegst du für den Juni auch noch dein volles ALG2.

Verfasst: 04.06.2006 17:06
von moni73
vielen dank azze.

die sache ist die, am 30.04. habe ich mein algII bekommen für den mai aber du weißt ja sicherlich das es nicht reicht um im monat juni noch 3 wochen davon zu leben. wie gesagt mein einstiegsgeld ist ja auch nicht genehmigt worden. du kannst dir dazu gern meinen beitrag hier dazu durchlesen. als thema hatte ich - bescheid abgelehnt.

Verfasst: 05.06.2006 16:16
von wuschel04
Hallo!

Der 1. Absatz in "Azzes" Antwort ist m.W. richtig - der Vorschlag im 2. Absatz klingt aber gefährlich nach Manipulation!!! Da müßte der Arbeitgeber ja schon schriftlich bestätigen, daß die Gehälter für Mai und Juni vertragsgemäß tatsächlich erst im Juli auszuzahlen sind!!! Da begeben sich beide Parteien m.E. aber auf "dünnes Eis"! :wink:

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 07.06.2006 03:23
von Gast
Taktisch klug denken, bedeutet der Behörde nur bekanntes melden.

Abmelden kann ich mich vom ALG-II Bezug völlig legal, nachdem ich die Leistung für den Monat erhalten habe.
Bekommen ich dann am Ende des Monates mein Gehalt, habe ich kein Problem der Behörde das für diesen Monat erhaltene Geld zurück zu bezahlen.

Wer anders handelt, hat den Schuß nicht gehört.