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Eingliederungsvereinbarung FRAGE !

Verfasst: 03.06.2006 17:49
von aurelius
hallo alle,

ich hab ne EV bekommen, in der eine schulung, die 2 tage dauert bewilligt wird. die kosten werden getragen wenn ich innerhalb eines zeitraumes min. 50% des alg2 erwirtschafte. sollte das nicht so sein, dann werden die kosten der schulung in ein darlehen umgewandelt. ???

das muss ich dann zurückzahlen.


ist das tatsächlich so geregelt im sgb2 ??

ich brauche hilfe !

vielen dank

Verfasst: 04.06.2006 16:09
von Gast
Nein.

danke

Verfasst: 04.06.2006 16:19
von aurelius
erstmal danke für diese info.

es ist mir eine grosse hilfe, wenn jemand etwas präziser antworten könnte.

vielen dank

Verfasst: 04.06.2006 16:38
von Azze
Soweit ich weiß sind EGV´s mehr oder weniger Verhandlungssache. Die haben sich natürlich auch an geltendes Recht zu halten , aber wenn du das so mit deinem SB ausgehandelt hast und auch so unterschrieben müsstest du das auch so machen.

Verfasst: 05.06.2006 12:36
von NixPlan