Eingliederungsvereinbarung FRAGE !
Verfasst: 03.06.2006 17:49
hallo alle,
ich hab ne EV bekommen, in der eine schulung, die 2 tage dauert bewilligt wird. die kosten werden getragen wenn ich innerhalb eines zeitraumes min. 50% des alg2 erwirtschafte. sollte das nicht so sein, dann werden die kosten der schulung in ein darlehen umgewandelt. ???
das muss ich dann zurückzahlen.
ist das tatsächlich so geregelt im sgb2 ??
ich brauche hilfe !
vielen dank
ich hab ne EV bekommen, in der eine schulung, die 2 tage dauert bewilligt wird. die kosten werden getragen wenn ich innerhalb eines zeitraumes min. 50% des alg2 erwirtschafte. sollte das nicht so sein, dann werden die kosten der schulung in ein darlehen umgewandelt. ???
das muss ich dann zurückzahlen.
ist das tatsächlich so geregelt im sgb2 ??
ich brauche hilfe !
vielen dank