Eingliederungsvereinbarung FRAGE !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
aurelius
Beiträge: 2
Registriert: 03.06.2006 17:41

Eingliederungsvereinbarung FRAGE !

Beitrag von aurelius »

hallo alle,

ich hab ne EV bekommen, in der eine schulung, die 2 tage dauert bewilligt wird. die kosten werden getragen wenn ich innerhalb eines zeitraumes min. 50% des alg2 erwirtschafte. sollte das nicht so sein, dann werden die kosten der schulung in ein darlehen umgewandelt. ???

das muss ich dann zurückzahlen.


ist das tatsächlich so geregelt im sgb2 ??

ich brauche hilfe !

vielen dank
Gast

Beitrag von Gast »

Nein.
aurelius
Beiträge: 2
Registriert: 03.06.2006 17:41

danke

Beitrag von aurelius »

erstmal danke für diese info.

es ist mir eine grosse hilfe, wenn jemand etwas präziser antworten könnte.

vielen dank
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Soweit ich weiß sind EGV´s mehr oder weniger Verhandlungssache. Die haben sich natürlich auch an geltendes Recht zu halten , aber wenn du das so mit deinem SB ausgehandelt hast und auch so unterschrieben müsstest du das auch so machen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Antworten