Umzug von U25 mit arbeitendem Freund

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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B_Engal
Beiträge: 5
Registriert: 15.03.2006 18:20
Wohnort: passau

Umzug von U25 mit arbeitendem Freund

Beitrag von B_Engal »

also ich fang mal an

ich bin 19 jahre alt, darf allerdings im november ausziehen und kriegs vom amt gezahlt, weil ich momentan mit meiner mum noch in passau (bayern) wohne, aber meine mum im nov. nach rüdesheim (hessen) zieht, daher krieg ich ne ausnahmeregelung.

allerdings ist es jetzt so, dass ich wenn ich schon auszieh, gerne mit meinem freund zusammen ziehen würde.

dieser verdient 1600€.

wie ist das jetz, wenn wir zusammenziehen.
muss er dann für mich aufkommen?
wie ist das mit wohnungsgeld? krieg ich trotzdem noch was?

weil er würde es nicht einsehen alles für mich zu zahlen, was ich auch gar nicht will.

wäre um hilfe dankbar
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hi,

ohne genau zu wissen, wie es wirklich ist, vermute ich mal, daß Ihr dem Amt dann nachweisen müsstet, daß Ihr keine Lebensgemeinschaft seid.

Wenn ich das richtig gelesen habe, musste das bis jetzt das Amt tun, und nachweisen, DASS ihr eine seid und die neue Regelung ist, daß IHR nachweisen müsstet, daß ihr keine seid. Kriterien sind z.B.: noch nicht ein Jahr zusammen, kein gemeinsames Konto usw. Stand neulich in der Presse.

Ihr dürftet also nur eine Wohngemeinschaft sein. Getrennte Haushaltsführung usw. Verstehste?

Gruß
Earl
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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

P.S. Es wäre sinnvoll, in den Titel des Postings zu schreiben, worum es geht. "Dringende Frage" ist zu allgemein. Die meisten Fragen sind hier irgendwie dringend, kleines Stichwort wäre hilfreich, denn sonst überliest man es leicht, weil man ja noch keine Ahnung hat, ob man zum Thema was weiß und antworten kann.

Earl
Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Beitrag von Zerberus »

Also wie ich das lese,seid ihr ja zusammen..also ein Paar!Dann wird natürlich sein Gehalt mit 1600.-Euro berechnet!Dann muß er eben für dich aufkommen,die Miete usw zahlt er ja jetzt auch schon für sich.Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen wenn du nun zu ihm ziehst und er nicht einsieht das er für dich mit bezahlt(Essen,Klamotten usw)?
Denke mit 1600.-Euro kann man sehr gut zu 2 leben,ohne noch etwas vom Staat zu verlangen!
Wenn ihr verheiratet wärd,wäre es wohl es das selbstverständlichste der Welt das du von seinem Geld lebst,oder nicht?
Verstehe wirklich nicht,das man bei sowas auch nach dem Staat und Beihilfen schreit.
Ist nur meine persönliche Meinung,bitte nicht krumm nehmen....aber 2 Personen mit 1600.-Euro,also bitte.......
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Hallo Zerberus,

wenn es so ist, wie es den Anschein hat, dann bin ich voll u. ganz Deiner Meinung, aber was ist, wenn der "Freund" nun wirklich nur ein "Freund" ist?
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Ist der Freund "nur" ein Freund?

Beantwortung dieser Frage durch B_Engal wäre jetzt sehr interessant um zu wissen, wie das gehandhabt wird.

Danke
Earl
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