zurück zu eltern unter 25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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cat21
Beiträge: 36
Registriert: 31.05.2006 17:59

zurück zu eltern unter 25

Beitrag von cat21 »

ich habe gerade gelesen das man u25 wenn man schon eine eigene wohnung hat zurück zu den eltern muss

dachte wenn die kinder noch zu hause leben und u25 sind da nicht aussziehen dürfen aber auch aus der eigenen wohnung raus finde ich alles übertrieben und wie ist das wenn ich mit meinen freund und unseren kind eine wohnung habe und harz beziehe müssen wir uns dann auch wieder trennen wegen so ein scheiss und jeder zu mama und papa zurück

na vorstellen kann ich mir das da die uns ja zuerst nicht mal zusammen ziehen lassen wollten obwohl wir den grund familienzusammenführung angegeben haben war aber kein grund für die

frechheit kann mir da nun einer weiter helfen ob wir jetzt auch aus dieser wohnung müssen
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Meiner Meinung nach ist das falsch. Wenn du bereits eine eigene Wohung hast kannst du dort auch wohnen bleiben.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Zurück braucht keiner der unter 25-jährigen, das neue Gesetz bezieht sich nur auf die Leute unter 25, die noch zu Hause leben!
Ich frage mich nur, warum man das Gesetz nicht gleich dahingehend abgeändert hat, das man auch erst mit 25 volljährig ist!
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