Jetzt habe ich mich nun auf alles vorbereitet (Behördenwege,Gründerkurs)und das Arbeitsamt macht mir einen bestimmt Strich durch die Rechnung.
Das Problem:
Ich mein Partnerin und unser Kind leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen und beziehen beide ALG 2.
Nun wie soll es denn in Deutschland möglich sein sicher aus Hartz4 zu gründen,wenn der Gewinn der erziehlt wird, dann vom einkommen des Partners wieder abgerechnet wird und er nichts mehr bekommt, da Bedarfsgemeinschaft.
Ich kann doch in den ersten 2 Jahren nicht solche Gewinne erziehlen um alles zu decken?
Hat jemand auch schon mal versucht aus Hartz4 zu Gründen,obwohl dessen Partner auch ALG bezieht.
Ich selbst will mich ja vom Arbeitsamt lösen und ohne ALG 2 anfangen zu verdienen,aber ich muss doch ersteinmal die Beträge für Krankenkasse,Sozialversicherung,Rente und sonstige Ausgaben erwirtschaften.
Nur brauch mein Partnerin fürs Arbeitsamt,einen Nachweis über meine Gewinne.
Ich kann mich doch nicht auf eigenen Beinen stellen und Selbstständig werden, wenn der Partnerin dann gleich die Leistungen gegen gerechnet werden?
Wie ist das überhaupt?
Zählt der Umsatz,oder der reine Gewinn ?
Wieviel darf ich eigendlich Gewinn machen,ohne das man dem Partner etwas wegnimmt?
Ich wäre euch für jeden Rat und Tipp dankbar
Viele Grüße Mario
Selbständig machen aus Hartz4, aber wie,denn Gewinn wird ...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mario,
da die Ämter eine Beratungspflicht haben wäre der erste Schritt den Leistungsträger, also die ARGE/AFA, zu befragen.
Grundsätzlich wird das Einkommen angesetzt. Dies ergibt sich aus dem eingenommenen Geld abzüglich der Kosten, also Betriebs-, Werbungskosten, Versicherungen, Steuern, EInkäufe für den Betrieb etc.
Dies bedeutet das du von den Einnahmen zunächst Krankenkasse, Steuern (Antrag beim Finanzamt als Kleinstunternehmer nicht vergessen), Ausgaben und eben alle Aufwendungen abziehst. Was dann unterm Strich übrig bleibt ist als Einkommen anzusetzen und wird der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Auch hinsichtlich des Steuerrecht gibt es vieles zu berücksichtigen. Du solltest auf keinen Fall die Besteuerung nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Umsätzen wählen.
Im Grunde genommen wäre es, aus deiner Sicht, nicht lukrativ sich selbständig zu machen.
Du hast da aber nur 2 Varianten. Das Geschäft läuft und ihr steigert euren Verdienst, zumal du deine Partnerin ja auch als Geringverdiener beschäftigen kannst... oder es geht nach hinten los und du gehörst zu den gescheiterten Existenzen, die auch mit 60 noch die Schulden abzahlen.
(Sorry das ich so krass bin, aber that's life)
da die Ämter eine Beratungspflicht haben wäre der erste Schritt den Leistungsträger, also die ARGE/AFA, zu befragen.
Grundsätzlich wird das Einkommen angesetzt. Dies ergibt sich aus dem eingenommenen Geld abzüglich der Kosten, also Betriebs-, Werbungskosten, Versicherungen, Steuern, EInkäufe für den Betrieb etc.
Dies bedeutet das du von den Einnahmen zunächst Krankenkasse, Steuern (Antrag beim Finanzamt als Kleinstunternehmer nicht vergessen), Ausgaben und eben alle Aufwendungen abziehst. Was dann unterm Strich übrig bleibt ist als Einkommen anzusetzen und wird der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Dafür gibt es Exitensgründerdarlehen. Ansonsten wird angenommen dass entsprechende Rücklagen vorhanden sind, was bei ALG II zwar nicht möglich ist, jedoch wird bei Geschäftsgründern davon ausgegeangen.Ich selbst will mich ja vom Arbeitsamt lösen und ohne ALG 2 anfangen zu verdienen,aber ich muss doch ersteinmal die Beträge für Krankenkasse,Sozialversicherung,Rente und sonstige Ausgaben erwirtschaften.
Das wäre dann deine monatliche Überschussrechnung, dafür gibt es ein Kassenbuch, Buchhaltung o.ä. zumal auch das Finanzamt sehen will was du vereinnahmt hast. Die Handelskammern können dir da ebenfalls Anhaltswerte geben.Nur brauch mein Partnerin fürs Arbeitsamt,einen Nachweis über meine Gewinne.
Auch hinsichtlich des Steuerrecht gibt es vieles zu berücksichtigen. Du solltest auf keinen Fall die Besteuerung nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Umsätzen wählen.
Genau das was du jetzt als Leistung von der ARGE oder AFA erhälst. ALles darüber = Minus bei deiner Partnerin.Wieviel darf ich eigendlich Gewinn machen,ohne das man dem Partner etwas wegnimmt?
Im Grunde genommen wäre es, aus deiner Sicht, nicht lukrativ sich selbständig zu machen.
Du hast da aber nur 2 Varianten. Das Geschäft läuft und ihr steigert euren Verdienst, zumal du deine Partnerin ja auch als Geringverdiener beschäftigen kannst... oder es geht nach hinten los und du gehörst zu den gescheiterten Existenzen, die auch mit 60 noch die Schulden abzahlen.
(Sorry das ich so krass bin, aber that's life)