Selbständig machen aus Hartz4, aber wie,denn Gewinn wird ...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Mario29
Beiträge: 3
Registriert: 03.06.2006 07:22
Wohnort: Aschersleben

Selbständig machen aus Hartz4, aber wie,denn Gewinn wird ...

Beitrag von Mario29 »

Jetzt habe ich mich nun auf alles vorbereitet (Behördenwege,Gründerkurs)und das Arbeitsamt macht mir einen bestimmt Strich durch die Rechnung.

Das Problem:
Ich mein Partnerin und unser Kind leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen und beziehen beide ALG 2.

Nun wie soll es denn in Deutschland möglich sein sicher aus Hartz4 zu gründen,wenn der Gewinn der erziehlt wird, dann vom einkommen des Partners wieder abgerechnet wird und er nichts mehr bekommt, da Bedarfsgemeinschaft.
Ich kann doch in den ersten 2 Jahren nicht solche Gewinne erziehlen um alles zu decken?


Hat jemand auch schon mal versucht aus Hartz4 zu Gründen,obwohl dessen Partner auch ALG bezieht.
Ich selbst will mich ja vom Arbeitsamt lösen und ohne ALG 2 anfangen zu verdienen,aber ich muss doch ersteinmal die Beträge für Krankenkasse,Sozialversicherung,Rente und sonstige Ausgaben erwirtschaften.

Nur brauch mein Partnerin fürs Arbeitsamt,einen Nachweis über meine Gewinne.

Ich kann mich doch nicht auf eigenen Beinen stellen und Selbstständig werden, wenn der Partnerin dann gleich die Leistungen gegen gerechnet werden?

Wie ist das überhaupt?
Zählt der Umsatz,oder der reine Gewinn ?
Wieviel darf ich eigendlich Gewinn machen,ohne das man dem Partner etwas wegnimmt?

Ich wäre euch für jeden Rat und Tipp dankbar

Viele Grüße Mario
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Hallo Mario,

da die Ämter eine Beratungspflicht haben wäre der erste Schritt den Leistungsträger, also die ARGE/AFA, zu befragen.

Grundsätzlich wird das Einkommen angesetzt. Dies ergibt sich aus dem eingenommenen Geld abzüglich der Kosten, also Betriebs-, Werbungskosten, Versicherungen, Steuern, EInkäufe für den Betrieb etc.

Dies bedeutet das du von den Einnahmen zunächst Krankenkasse, Steuern (Antrag beim Finanzamt als Kleinstunternehmer nicht vergessen), Ausgaben und eben alle Aufwendungen abziehst. Was dann unterm Strich übrig bleibt ist als Einkommen anzusetzen und wird der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Ich selbst will mich ja vom Arbeitsamt lösen und ohne ALG 2 anfangen zu verdienen,aber ich muss doch ersteinmal die Beträge für Krankenkasse,Sozialversicherung,Rente und sonstige Ausgaben erwirtschaften.
Dafür gibt es Exitensgründerdarlehen. Ansonsten wird angenommen dass entsprechende Rücklagen vorhanden sind, was bei ALG II zwar nicht möglich ist, jedoch wird bei Geschäftsgründern davon ausgegeangen.
Nur brauch mein Partnerin fürs Arbeitsamt,einen Nachweis über meine Gewinne.
Das wäre dann deine monatliche Überschussrechnung, dafür gibt es ein Kassenbuch, Buchhaltung o.ä. zumal auch das Finanzamt sehen will was du vereinnahmt hast. Die Handelskammern können dir da ebenfalls Anhaltswerte geben.

Auch hinsichtlich des Steuerrecht gibt es vieles zu berücksichtigen. Du solltest auf keinen Fall die Besteuerung nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Umsätzen wählen.
Wieviel darf ich eigendlich Gewinn machen,ohne das man dem Partner etwas wegnimmt?
Genau das was du jetzt als Leistung von der ARGE oder AFA erhälst. ALles darüber = Minus bei deiner Partnerin.

Im Grunde genommen wäre es, aus deiner Sicht, nicht lukrativ sich selbständig zu machen.
Du hast da aber nur 2 Varianten. Das Geschäft läuft und ihr steigert euren Verdienst, zumal du deine Partnerin ja auch als Geringverdiener beschäftigen kannst... oder es geht nach hinten los und du gehörst zu den gescheiterten Existenzen, die auch mit 60 noch die Schulden abzahlen.
(Sorry das ich so krass bin, aber that's life)
Antworten