frage zu alg II bescheid
Verfasst: 02.06.2006 18:47
hallo, ich bin neu hier... u habe gleich eine frage. mein sohn wird in diesem monat 23, ist schwerbehindert (50 %) und bekommt momentan noch kindergeld u unterhalt. das ändert sich aber ab 1.7.06. der unterhalt fällt dann weg. ich dachte auch die ganze zeit, dass kindergeld nur bis zur vollendung des 23. lebensjahres gezahlt werden würde.
jedenfalls haben wir im april alg 2 für meinen sohn beantragt u heute kam dann der bescheid. das kindergeld wird weiterhin als einkommen aufgeführt u leider auch der unterhalt meines geschiedenen mannes bis september 2006, obwohl der agentur für arbeit ein schreiben von meinem geschiedenen mann vorliegt, dass er nicht über den juni hinaus unterhalt zahle für seinen sohn.
wie ist das mit kindergeld, wird das unter gewissen voraussetzungen über das volleindete 23. lebensjahr hinaus gezahlt? weiß da von euch jemand genaueres?
mein sohn, meine tochter u ich wohnen zusammen in einer wohnung. das ist der agentur für arbeit auch bekannt. trotzdem brauchten wir keine unterhaltsnachweise für meine tochter u mich einreichen. wir sind doch eine bedarfsgemeinschaft?! auf dem bescheid wird ein drittel der miet- u heizkosten für meinen sohn berücksichtigt.
ich habe keine ahnung, wieso weiterhin der unterhalt berücksichtigt wird. kann das ein fehler sein oder bin ich irgendwie auf dem holzweg?
bitte nicht gleich schimpfen, wenn so einen beitrag schon mal hier gepostet ist, ich bin neu hier u total aufgeregt wegen des bescheids. und so ein schreiben kommt immer freitags oder samstags.
meine tochter ist übrigens auch volljährig.
lieben dank fürs durchlesen!

jedenfalls haben wir im april alg 2 für meinen sohn beantragt u heute kam dann der bescheid. das kindergeld wird weiterhin als einkommen aufgeführt u leider auch der unterhalt meines geschiedenen mannes bis september 2006, obwohl der agentur für arbeit ein schreiben von meinem geschiedenen mann vorliegt, dass er nicht über den juni hinaus unterhalt zahle für seinen sohn.
wie ist das mit kindergeld, wird das unter gewissen voraussetzungen über das volleindete 23. lebensjahr hinaus gezahlt? weiß da von euch jemand genaueres?
mein sohn, meine tochter u ich wohnen zusammen in einer wohnung. das ist der agentur für arbeit auch bekannt. trotzdem brauchten wir keine unterhaltsnachweise für meine tochter u mich einreichen. wir sind doch eine bedarfsgemeinschaft?! auf dem bescheid wird ein drittel der miet- u heizkosten für meinen sohn berücksichtigt.
ich habe keine ahnung, wieso weiterhin der unterhalt berücksichtigt wird. kann das ein fehler sein oder bin ich irgendwie auf dem holzweg?
bitte nicht gleich schimpfen, wenn so einen beitrag schon mal hier gepostet ist, ich bin neu hier u total aufgeregt wegen des bescheids. und so ein schreiben kommt immer freitags oder samstags.
meine tochter ist übrigens auch volljährig.
lieben dank fürs durchlesen!