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frage zu alg II bescheid

Verfasst: 02.06.2006 18:47
von pennywise
hallo, ich bin neu hier... u habe gleich eine frage. mein sohn wird in diesem monat 23, ist schwerbehindert (50 %) und bekommt momentan noch kindergeld u unterhalt. das ändert sich aber ab 1.7.06. der unterhalt fällt dann weg. ich dachte auch die ganze zeit, dass kindergeld nur bis zur vollendung des 23. lebensjahres gezahlt werden würde.
jedenfalls haben wir im april alg 2 für meinen sohn beantragt u heute kam dann der bescheid. das kindergeld wird weiterhin als einkommen aufgeführt u leider auch der unterhalt meines geschiedenen mannes bis september 2006, obwohl der agentur für arbeit ein schreiben von meinem geschiedenen mann vorliegt, dass er nicht über den juni hinaus unterhalt zahle für seinen sohn.
wie ist das mit kindergeld, wird das unter gewissen voraussetzungen über das volleindete 23. lebensjahr hinaus gezahlt? weiß da von euch jemand genaueres?
mein sohn, meine tochter u ich wohnen zusammen in einer wohnung. das ist der agentur für arbeit auch bekannt. trotzdem brauchten wir keine unterhaltsnachweise für meine tochter u mich einreichen. wir sind doch eine bedarfsgemeinschaft?! auf dem bescheid wird ein drittel der miet- u heizkosten für meinen sohn berücksichtigt.
ich habe keine ahnung, wieso weiterhin der unterhalt berücksichtigt wird. kann das ein fehler sein oder bin ich irgendwie auf dem holzweg?

bitte nicht gleich schimpfen, wenn so einen beitrag schon mal hier gepostet ist, ich bin neu hier u total aufgeregt wegen des bescheids. und so ein schreiben kommt immer freitags oder samstags.
meine tochter ist übrigens auch volljährig.

lieben dank fürs durchlesen! :D :? :cry:

Verfasst: 02.06.2006 21:58
von Melinde
Guten Abend pennywise
Keine Bange hier schimpft keiner, hier hilft man sich und Deine Aufregung ist nachvollziehbar.
Zum Kindergeld für Behinderte schau mal hier:

http://www.intakt.info/information/kindergeld.htm

Wegen dem Unterhalt der ab 1.7. nicht mehr gezahlt wird schreib eine Mitteilung an das Amt bzw. eine Veränderungsmeldung für die Zeit ab 1.7.

Laß Dir das Wochenende nicht vermiesen.
Montag ist Mühlentag, vielleicht gibt es in Eurer Nähe eine Mühle die zu besichtigen ist. Das lenkt ab, ist interessant und macht Spaß.Gruß

Verfasst: 03.06.2006 00:46
von submarin
Hallo Melinde, das ist ja eine nette Antwort! :D

Hallo pennywise, wieso zahlt denn der Ex keinen Unterhalt mehr? Ggfs. wäre das von einem Fachanwalt zu prüfen.

Verfasst: 03.06.2006 08:46
von pennywise
Melinde hat geschrieben:Guten Abend pennywise
Keine Bange hier schimpft keiner, hier hilft man sich und Deine Aufregung ist nachvollziehbar.
Zum Kindergeld für Behinderte schau mal hier:

http://www.intakt.info/information/kindergeld.htm

Wegen dem Unterhalt der ab 1.7. nicht mehr gezahlt wird schreib eine Mitteilung an das Amt bzw. eine Veränderungsmeldung für die Zeit ab 1.7.

Laß Dir das Wochenende nicht vermiesen.
Montag ist Mühlentag, vielleicht gibt es in Eurer Nähe eine Mühle die zu besichtigen ist. Das lenkt ab, ist interessant und macht Spaß.Gruß
danke melinde, für deine antwort. kindergeld wäre demnach weiter gesichert.

der agentur für arbeit liegt eine entsprechende erklärung meines geschiedenen mannes vor, dass er nach dem 30.06. nicht weiter zahlt.

außerdem hat uns die krankenkasse mitgeteilt, dass mein sohn nach vollendung des 23. lebensjahres nicht mehr bei seinem vater mitversichert werden kann.
u auf dem bescheid steht trotzdem von 1.6. bis 30.9. familienversichert.
ich dachte, das sei gesetz mit der krankenversicherung u bei der agentur für arbeit bekannt.
aber erst muss ICH wohl lernen, bevor es die agentur für arbeit tut.

ich wohne in hessen, so viele mühlen gibt es hier nicht. aber die idee ist gut. u ich lass mir von solchen bescheiden nicht mehr meine zeit vermiesen. ich hab in der letzten zeit einige schreiben u bescheide überlebt u korrigieren lassen, ich hab mittlerweile in jeder hinsicht (leider!) ein dickes fell. ich merk nur, dass mich solche schreiben immer wütender machen u ich es am liebsten den ärzten u studenten gleich tun würde. auf die straße gehen u auf so manches dilemma aufmerksam machen. ich werde demnächst 43 u ich muss wirklich sagen, ich fühle mich von jahr zu jahr ärmer u finde mich kaum wieder in diesem land, in dem ich 1963 zur welt kam. reiche leute diskutieren im tv über hartz 4 u wollen kürzungen vornehmen usw.
es ist für mich, die ich in den 70ern zur schule gegangen bin, kaum nachvollziehbar, welche wende in diesem land in den letzten 20 jahren vor sich gegangen ist. ich brauche keine 1 € shops u auch keine 1 € jobs u meine kinder auch nicht.

sorry, aber das musste ich auch mal loswerden!

liebe grüße u ein schönes wochenende! :P

Verfasst: 03.06.2006 08:55
von pennywise
grottenolm hat geschrieben:Hallo Melinde, das ist ja eine nette Antwort! :D

Hallo pennywise, wieso zahlt denn der Ex keinen Unterhalt mehr? Ggfs. wäre das von einem Fachanwalt zu prüfen.
hallo grottenolm,

mein ex zahlt kein unterhalt mehr, weil er sich erkundigt hat u erfahren hat, dass er nach vollendung des 23. lebnsjahres unseres sohnes kein unterhalt mehr zahlen muss.

liebe grüße u ein schönes wochenende! 8)

Verfasst: 03.06.2006 17:04
von Melinde
Hallo pennywise und grottenolm
Zuerstmal Danke schön für die nette Rückmeldung. :D
Wegen der Familienversicherung habe ich etwas gefunden, schau Dir das mal an.
....Behinderte Kinder die sich nicht selbst unterhalten können, sind ohne Altersgrenze versichert, wenn die Behinderung während der Familienversicherung vorlag....

Steht bei:

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_f020.htm

Zum Unterhalt fand ich das noch:
......Eltern schulden einem behinderten Kind auch für die Zeit nach Vollendung des 27. Lebensjahres Unterhalt......

Steht bei:

http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p00032.htm

Zum Mühlentag ein Hinweis von mir als Tochter eines Müllers, die auch in Hessen lebt:

http://www.muehlen-dgm-ev.de/dmt/teilne ... essen.html

Schönes Wochenende, hoffentlich mit Sonne satt.
Gruß

Verfasst: 03.06.2006 17:33
von pennywise
Melinde hat geschrieben:Hallo pennywise und grottenolm
Zuerstmal Danke schön für die nette Rückmeldung. :D
Wegen der Familienversicherung habe ich etwas gefunden, schau Dir das mal an.
....Behinderte Kinder die sich nicht selbst unterhalten können, sind ohne Altersgrenze versichert, wenn die Behinderung während der Familienversicherung vorlag....

Steht bei:

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_f020.htm

Zum Unterhalt fand ich das noch:
......Eltern schulden einem behinderten Kind auch für die Zeit nach Vollendung des 27. Lebensjahres Unterhalt......

Steht bei:

http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p00032.htm

Zum Mühlentag ein Hinweis von mir als Tochter eines Müllers, die auch in Hessen lebt:

http://www.muehlen-dgm-ev.de/dmt/teilne ... essen.html

Schönes Wochenende, hoffentlich mit Sonne satt.
Gruß

hallo melinde,

super infos hast du da für mich. vielen lieben dank!!!!!

hab gesehen, dass du gar nicht so weit von mir entfernt wohnst!
mal sehen, ob ich mit meiner bekannten am montag einen ausflug zu einer mühle mache. das wetter ist ja bis jetzt alles andere als einladend.

liebe grüße u schöne pfingsten!