
Hartz 4 und ich will mit meinem freund zusammenziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz 4 und ich will mit meinem freund zusammenziehen
hallo ich brauche eure Hilfe.... Ich beziehe ALG 2 und möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen,der arbeitet aber und verdient so 1300 netto,wird mir jetzt alles gestrichen und muss er mich dann versorgen? Wie ist die Situation wenn ich schwanger wäre? Bitte helft mir.... 

Wenn Ihr Freund dazu bereit ist, Sie zu finanzieren, dann muß er das auch. Soll heißen, leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft= gemeinsames Wirtschaften, gemeinsames Konto, Füreinandereinstehen in Notzeiten und/oder ein Kind und 3 Jahre Zusammenleben (Definition der eheähnlichen Gemeinschaft durch das BVG).
Ist dem nicht so, macht Ihr Freund keine Angaben in IHREM Antrag auf AlgII, verweigert die ArGe daraufhin die Leistung Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.
Ein Kind ist ein eindeutiges Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft. Wäre ja auch komisch, wenn nicht.
Ist dem nicht so, macht Ihr Freund keine Angaben in IHREM Antrag auf AlgII, verweigert die ArGe daraufhin die Leistung Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.
Ein Kind ist ein eindeutiges Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft. Wäre ja auch komisch, wenn nicht.
Es steht doch alles schon in der Antwort von grottenolm (toller Name übrigens). Überlegt Euch, ob ihr eine eheähnliche Gemeinschaft sein wollt (dann gibts kein oder weniger Hartz4) oder ob nicht. Dann wärt ihr sowas wie eine Wohngemeinschaft. Also getrennte Haushaltsführung, kein Kind, etc.fee hat geschrieben:besteht eine eheähnliche gemeinschaft nicht erst ab drei jahren,denn ich habe nicht vor ein gemeinsames konto zu führen...besteht gar keine chance das ich zumindestens ein kleinen zuschuss bekomm
Alles klar?
Earl
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