Hartz 4 und ich will mit meinem freund zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fee
Beiträge: 2
Registriert: 02.06.2006 10:22

Hartz 4 und ich will mit meinem freund zusammenziehen

Beitrag von fee »

hallo ich brauche eure Hilfe.... Ich beziehe ALG 2 und möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen,der arbeitet aber und verdient so 1300 netto,wird mir jetzt alles gestrichen und muss er mich dann versorgen? Wie ist die Situation wenn ich schwanger wäre? Bitte helft mir.... :roll:
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Ihr Freund dazu bereit ist, Sie zu finanzieren, dann muß er das auch. Soll heißen, leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft= gemeinsames Wirtschaften, gemeinsames Konto, Füreinandereinstehen in Notzeiten und/oder ein Kind und 3 Jahre Zusammenleben (Definition der eheähnlichen Gemeinschaft durch das BVG).

Ist dem nicht so, macht Ihr Freund keine Angaben in IHREM Antrag auf AlgII, verweigert die ArGe daraufhin die Leistung Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.

Ein Kind ist ein eindeutiges Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft. Wäre ja auch komisch, wenn nicht.
fee
Beiträge: 2
Registriert: 02.06.2006 10:22

Beitrag von fee »

danke für die antwort,aber besteht eine eheähnliche gemeinschaft nicht erst ab drei jahren,denn ich habe nicht vor ein gemeinsames konto zu führen...besteht gar keine chance das ich zumindestens ein kleinen zuschuss bekomm oder bin ich tatsächlich ohne hartz 4 bis ich wieder ein job finde?
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

fee hat geschrieben:besteht eine eheähnliche gemeinschaft nicht erst ab drei jahren,denn ich habe nicht vor ein gemeinsames konto zu führen...besteht gar keine chance das ich zumindestens ein kleinen zuschuss bekomm
Es steht doch alles schon in der Antwort von grottenolm (toller Name übrigens). Überlegt Euch, ob ihr eine eheähnliche Gemeinschaft sein wollt (dann gibts kein oder weniger Hartz4) oder ob nicht. Dann wärt ihr sowas wie eine Wohngemeinschaft. Also getrennte Haushaltsführung, kein Kind, etc.

Alles klar?

Earl
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